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Mehr Rechtssicherheit

Neues Merkblatt zur Verwendung von Bauschutt im Wegebau

Das Merkblatt „Verwendung von Bauschutt und Recyclingbaustoffen beim Wegebau in der Land- und Forstwirtschaft“ liegt jetzt in einer Neufassung vor. Mehrere Behörden haben sich dafür zusammengetan. Gemeinsames Ziel war es, betroffenen Bürgerinnen und Bürgern mehr Rechtssicherheit zu geben. Kostenpflichtige Rückbauanordnungen für nicht zulässige Wege sollen vermieden werden.

An dem neuen Merkblatt beteiligten sich die Sachgebiete Abfallwirtschaft, Wasserrecht und Na-turschutz im Landratsamt Rosenheim sowie das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim. Ein Thema ist die Geeignetheit und Zu-lässigkeit von Materialien. Es sind aber auch Hinweise zum notwendigen Vorgehen bei Wege-baumaßnahmen an besonders sensiblen Standorten enthalten, die unter Umständen angezeigt oder sogar genehmigt werden müssen, beispielsweise im 60 Meter-Bereich um Gewässer, in wassersensiblen oder naturschutzrechtlich relevanten Bereichen.

Neu ist zudem ein Anzeigeformular, mit dessen Hilfe geplante Maßnahmen vorab beim Landrat-samt Rosenheim angezeigt werden können. Anhand der darin gemachten Angaben zur Maß-nahme, zum Material und zum Einbauort findet eine behördliche Prüfung statt.

Das überarbeitete Merkblatt sowie das Anzeigeformular ist im Internet unter www.landkreis-rosenheim.de zu finden.