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09.03.2022

Registrierung von Ukraineflüchtlingen

Eine Einreise und ein Aufenthalt von bis zu 90 Tagen ist jederzeit möglich. Wir empfehlen aber dringend die Registrierung, um Informationen zu rechtlichen Änderungen und Hilfen zu erhalten.

Erste Anlaufstelle für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine ist das Ankunftszentrum der Regierung von Oberbayern in München. Die Einrichtung in der Maria-Probst-Straße 14 (Bushaltestelle: Margot-Kalinke-Str., U-Bahnstation: Kieferngarten) ist rund um die Uhr geöffnet. Verfügen Flüchtlinge bereits über eine dauerhafte private Unterkunft im Gebiet des Landkreises, z.B. bei Verwandten, Freunden oder Bekannten, können sie sich auch mit Hilfe des Online-Formulars auf dieser Seite anmelden.
Inzwischen haben die EU-Innenminister die „Richtlinie über vorübergehenden Schutz“ aktiviert. Sie wird in dieser Woche in Kraft treten. Das bedeutet formal, die ukrainischen Kriegsflüchtlinge erhalten einen Aufenthaltsstatus nach Paragraf 24 des Aufenthaltsgesetzes. Im Klartext, sie können ohne Asylverfahren unbürokratisch für zunächst ein Jahr in der Europäischen Union bleiben. Zudem haben sie einen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und sie können unkompliziert eine Arbeitserlaubnis erhalten.