April 2026 bis Oktober 2028
FFH-Lebensraumtypen-Monitoring im Gemeindegebiet
Im Auftrag des Bayerisches Landesamt für Umwelt werden von April 2026 bis Oktober 2028 Kartierungen von besonders schutzwürdigen Lebensräumen im Rahmen des sogenannten FFH-Lebensraumtypen-Monitorings durchgeführt.
Hintergrund ist die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) der Europäischen Union. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, den Erhaltungszustand ausgewählter Lebensräume sowie Tier- und Pflanzenarten regelmäßig zu überprüfen. Die Ergebnisse fließen in einen alle sechs Jahre erstellten Bericht an die Europäische Kommission ein.
Auch im Gemeindegebiet befindet sich mindestens eine festgelegte Stichprobenfläche eines oder mehrerer FFH-Lebensraumtypen. Diese Flächen werden turnusgemäß begangen und fachlich bewertet. Eine genaue Terminierung der Begehungen ist aus organisatorischen und witterungsbedingten Gründen im Vorfeld nicht möglich.
Die Untersuchungen erfolgen stichprobenartig und haben keinerlei rechtliche oder wirtschaftliche Konsequenzen für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer oder Nutzungsberechtigte. Es kommt weder zu Einschränkungen der Nutzung noch zu Beeinträchtigungen der betroffenen Flurstücke.
Für die Kartierungen im Offenland ist das Bayerisches Landesamt für Umwelt zuständig. Wald-Lebensraumtypen sowie bestimmte Arten werden von der Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft bearbeitet.
Bei Fragen stehen die jeweils zuständigen unteren Naturschutzbehörden der Landratsämter bzw. kreisfreien Städte gerne zur Verfügung.
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