ALLGEMEIN
Der Marktgemeinderat hat den Abschlussbericht der Kommunalen Wärmeplanung in seiner Sitzung am 29.10.2025 beschlossen.
Mit der abschließenden Beschlussfassung erfüllt die Gemeinde die Pflicht der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung nach Wärmeplanungsgesetz (WPG). Das Konzept birgt keinerlei rechtliche Verbindlichkeiten für die Kommune und den Bürger, vielmehr versteht sich die Wärmeplanung als strategisches Leitdokument, das der Gemeinde und dem Bürger als Orientierung für eine klimafreundliche, sozialverträgliche und wirtschaftlich tragfähige Wärmeversorgung dient. Die Kommunale Wärmeplanung muss gemäß WPG alle 5 Jahre fortgeschrieben werden.
GESETZLICHES
Die Kommunale Wärmeplanung basiert auf dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), das Teil der deutschen Energiewende ist. Dieses Gesetz verpflichtet alle Städte und Gemeinden, eine langfristige Strategie für die Wärmeversorgung zu entwickeln. Durch die Kommunale Wärmeplanung leisten wir einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Reduzierung der CO2-Emissionen.
Abschlussbericht zum Download