https://www.prien.de/

Barrierefreiheitserklärung

1. Einleitung
Die Marktgemeinde Prien am Chiemsee ist bestrebt, ihre Website und mobilen Anwendungen im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Vorgaben barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) in Verbindung mit der Bayerischen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BayBITV).
Die Umsetzung orientiert sich an den Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Version 2.2, Konformitätsstufen A und AA.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt der Marktgemeinde Prien am Chiemsee.

2. Stand der Barrierefreiheit
Diese Website ist teilweise barrierefrei, da nicht alle Anforderungen vollständig erfüllt sind.

3. Nicht barrierefreie Inhalte
a) Inhaltliche Barrieren
•   Fehlende oder unzureichende Untertitel für Videos und Audios (keine vollständigen Transkripte oder Audiodeskriptionen vorhanden).

•  PDF- und Office-Dokumente nicht barrierefrei (fehlende Tags, schlechte Struktur, nicht barrierefreie Tabellen).

•  Inhalte in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache befinden sich derzeit in der Erstellung und werden zu einem späteren Zeitpunkt auf der Website veröffentlicht.

b) Farb- und Designprobleme
•   Vergrößerung des Textinhalts unter Beibehaltung der Fenstergröße zeigt die Webseite in manchen Bereichen Einschränkungen:
Einzelne Bedienelemente und Textblöcke werden nicht korrekt skaliert, überlappen sich oder sind nur durch horizontales Scrollen vollständig erfassbar. Diese Effekte treten insbesondere in Navigationsbereichen sowie bei interaktiven Komponenten (z. B. Formularen) auf.
Die Behebung dieser Einschränkungen ist vorgesehen. Im Rahmen künftiger Optimierungen wird das Layout überarbeitet, um eine barrierefreie Nutzung auch bei starker Textvergrößerung sicherzustellen.

c) Unverhältnismäßige Belastung
Nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 kann für bestimmte Inhalte eine Ausnahme aufgrund unverhältnismäßiger Belastung geltend gemacht werden. Trotz unserer Bemühungen ist es uns derzeit nicht möglich, folgende Inhalte vollständig barrierefrei anzubieten:

Ältere PDF-Dokumente und Office-Dateien:
Viele vor dem 28.06.2025 veröffentlichte PDF-Dokumente und Word-Dateien sind nicht barrierefrei. Diese Dokumente enthalten teilweise fehlende Strukturierungen, unzureichende Alternativtexte für Bilder oder komplexe Tabellen, die ohne zusätzliche Ressourcen nicht kurzfristig überarbeitet werden können.

o   Neue Dokumente werden nach Möglichkeit in einem barrierefreien Format bereitgestellt.

o    Falls Sie ein bestimmtes Dokument in einer barrierefreien Version benötigen, kontaktieren Sie uns bitte.

Ältere Videos ohne Untertitel oder Audiodeskription:
Videos, die vor dem 28.06.2025 veröffentlicht wurden, enthalten möglicherweise keine Untertitel, keine Audiodeskriptionen oder keine barrierefreie Bedienung.

o   Neue Videos werden nach Möglichkeit mit Untertiteln und zusätzlichen barrierefreien Funktionen veröffentlicht.

o   Falls Sie Unterstützung bei älteren Videoinhalten benötigen, kontaktieren Sie uns bitte.

4. Erstellung und Überprüfung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 11.08.2025 erstellt.
Methodik der Prüfung:
Selbstbewertung (interne Tests mit verschiedenen Browsern und Tastaturnavigation) sowie als teilweise automatisierter Tests mit WAVE.

5. Feedback und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Nutzung unserer Website auffallen oder sollten Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich an uns wenden:
Markt Prien a. Chiemsee
Rathausplatz 1
83209 Prien a. Chiemsee
E-Mail: rathaus@prien.de
Telefon: 08051/606-0
Falls Sie Inhalte oder Dokumente in einer barrierefreien Version benötigen, stellen wir Ihnen diese auf Anfrage innerhalb einer angemessenen Frist bereit.

6. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 5 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls Sie innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort von uns erhalten, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: Nachricht senden
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html