Bauantrag und Baubeschreibung
Die Bauvorlagenverordnung regelt, welche Bauvorlagen erforderlich sind. Das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat hierzu Bauantragsformulare verbindlich eingeführt.
Das Bauantragsformular ist erforderlich für einen Antrag auf Genehmigung der Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer baulichen Anlage. Außerdem ist dieses Formular für einen Antrag auf Vorbescheid und im Genehmigungsfreistellungsverfahren zu verwenden. Zum Ausfüllen des Bauantragsformulars liegen Erläuterungen vor.
In der Baubeschreibung sind insbesondere das Bauvorhaben und seine Nutzung zu erläutern.
Die Bauantragsunterlagen sind vollständig und in 3-facher Ausfertigung in den Bauantragsmappen (rot, grün und gelb) mind. 14 Tage vor dem Sitzungstermin der Bau- und Umweltausschusssitzung im Bauamt einzureichen.
Hinweis: Der amtliche Lageplan darf nicht älter als ein ½ Jahr sein.
Für persönliche Vorsprachen bitten wir um vorherige Terminvereinbarung. Damit haben Sie den Vorteil, dass Wartezeiten weitgehend vermieden werden und der Ansprechpartner genügend Zeit für Sie hat.
Hier finden Sie die Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen