Abbruch eines Betriebsgebäudes und Neubau Containerhalle
Als Erstes kam der Abbruch eines Betriebsgebäudes und Neubau einer Containerhalle im Hohertinger Weg zur Sprache. Wie Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (Überparteiliche Wählergemeinschaft, ÜWG) erklärte, wolle die Gemeinde dort ein Gebäude mit einer Breite von 13,10 Metern und einer Länge von 23 Metern für den Wertstoffhof und die Freiwillige Feuerwehr errichten. Die Traufhöhe liege bei 6,40 Metern und die Firsthöhe bei 8,71 Metern. Das Gremium erteilte dem Vorhaben sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig.
Privilegierung
Danach ging es um die Sanierung und die Anhebung des Dachs eines Wohnhauses zur Angleichung an das Tennendach in der Hallwanger Straße. Das Vorhaben liege im Außenbereich und sei privilegiert, da es sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb handele, so das Gemeindeoberhaupt. Das Gremium erachtete den Fall ebenso und erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig.
Nutzungsänderung
Es folgte die Nutzungsänderung einer Einliegerwohnung in eine Ferienwohnung in der Osternacher Straße. Wie Thomas Lindner von der Bauverwaltung ausführte, liege das Vorhaben nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Die nähere Umgebung sei ein reines Wohngebiet, in dem kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes zulässig seien. Das Gremium schloss sich dieser Haltung an und erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig.
Neue Therapieräume
Anschließend wurde über die Errichtung von drei Gruppenräumen in einem Kellergeschoss in der Seestraße beraten. Es handele sich dabei um die Nutzungsänderung einer 81 Quadratmeter großen Lagerfläche in Therapieräume für die dort ansässige Klinik. Dafür würden Trennwände eingebaut, so das Gemeindeoberhaupt. Das Vorhaben liege im Geltungsbereich des Bebauungsplans »Am Roseneck« sowie der Sanierungs-, Einfriedungs- und Gestaltungssatzung. Die geplanten Maßnahmen stünden deren Festsetzungen nicht entgegen, so dass das Vorhaben genehmigungsfähig sei. Das Gremium erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig.
Bauantrag entspricht Vorbescheid
Danach kam der Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in der Ludwigstraße zur Sprache. Wie Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG) erklärte, liege dem Bauherrn ein genehmigter Antrag auf Vorbescheid vor. Der Bauantrag, dessen Gebäude eine Grundfläche von rund 166 Quadratmetern und dessen Garage eine mit 36 Quadratmetern aufweise, entspreche diesem. Es füge sich hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Das Gremium erteilte auch diesem Vorhaben sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig.
Bauantrag erneut zur Beratung
Es folgte der Bauantrag zum Neubau einer Wohnanlage mit vier Wohngebäuden und 21 Wohnungen mit je einer Tiefgarage in der Neugartenstraße. Der Fall sei schon öfters im Gremium beraten worden, so Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG). Zunächst habe der Bauherr 2022 mit einem Antrag auf Vorbescheid gefragt, ob seine Planungen zulässig seien. Dieser wurde positiv auch vom Landratsamt Rosenheim (LRA RO) beschieden. Im folgenden Bauantrag sei das Vorhaben von vier auf sechs Gebäude erweitert worden. Diesem habe das Gremium sein gemeindliches Einvernehmen nicht erteilt. Es sei beschlossen worden, für das Gebiet einen Bebauungsplan und eine Veränderungssperre zu erstellen. Im nachfolgenden Bauantrag habe der Bauherr wieder mit vier Gebäuden geplant und damit dem bereits genehmigten Antrag auf Vorbescheid entsprochen. Die Veränderungssperre habe somit nicht greifen können. Das Gremium habe aber die Erschließung über den Schwalbenweg als nicht gegeben beurteilt und daher das gemeindliche Einvernehmen erneut nicht erteilt.
LRA RO widerspricht
Im nächsten Bauantrag habe der Bauherr dann die Erschließung nur über die Neugartenstraße vorgesehen. Auch diesem Antrag habe das Gremium im März sein Einvernehmen nicht erteilt. Dem habe das Landratsamt Rosenheim nun widersprochen und gebeten, das Vorhaben erneut zu beraten, ansonsten würde es das verweigerte Einvernehmen ersetzen, so Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG). Michael Anner (CSU) erklärte, es habe sich am Sachverhalt nichts geändert. Für ihn seien zu wenige oberirdische Stellplätze vorgesehen, er bleibe bei seinem Nein. Das Gemeindeoberhaupt schloss sich dieser Haltung an, da ihm das Verhalten des Bauherrn nicht gefalle. Man habe einen Bebauungsplan und eine Veränderungssperre aufgelegt, um eine maßvolle Bebauung sicherzustellen. Nun würden große Flächen versiegelt und Grünflächen nicht erhalten. Mit 1:8 Stimmen erteilte das Gremium erneut sein gemeindliches Einvernehmen nicht. Dafür hatte Marion Hengstebeck (Bürger für Prien, BfP) gestimmt.
Bezugsfälle vorhanden
Es folgte der Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Acht-Familienhäusern mit Tiefgarage in der Osternacher Straße. Die Gebäude sollen eine Grundfläche von jeweils 200 Quadratmetern und eine Wandhöhe von 6,50 Metern besitzen, so Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG). Zudem seien sieben Stellplätze oberirdisch und 15 in der Tiefgarage vorgesehen. Das Vorhaben liege nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Die Art der baulichen Nutzung entspreche der näheren Umgebung. Zudem gebe es Bezugsfälle, erklärte das Gemeindeoberhaupt. Das Gremium erteilte dem Vorhaben sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig.
Vorhaben fügt sich ein
Dem schloss sich der Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch und Neubau eines Nebengebäudes mit Einbau einer Wohnung und Garage im Renkenweg an. Geplant sei ein zweigeschossiger Baukörper mit einer Grundfläche von 101 Quadratmetern, erklärte Thomas Lindner. Im Erdgeschoss solle eine Garage und ein Arbeitszimmer, im Obergeschoss eine Wohnung entstehen. Für den nördlichen Teil von Osternach habe die Gemeinde einen Bebauungsplan vorgesehen, der allerdings noch nicht rechtskräftig sei. Daher habe man eine Veränderungssperre erlassen. In der näheren Umgebung gebe es ähnliche Bauten, das Vorhaben stehe damit dem Planungsziel des zukünftigen Bebauungsplans nicht entgegen, so Lindner. Das Gremium erteilte dem Vorhaben sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig und stellte ebenso die Befreiung von der Veränderungssperre in Aussicht. Im weiteren Verfahren seien von den Fachbehörden noch die Belange des Hochwasser- sowie des Natur- und Umweltschutzes zu prüfen, da es im Geltungsbereich der Chiemsee-Schutzverordnung liege.
Befreiung erlaubt
Als Letztes kam der Antrag auf isolierte Befreiung von der Stellplatzsatzung zur Errichtung eines Carports in der Boschenhofstraße zur Sprache. Wie das Gemeindeoberhaupt ausführte, liege der Carport unmittelbar an der Grundstücksgrenze und widerspreche damit der Stellplatzsatzung. Da das Vorhaben aber am Ende der Straße liege und der Carport nach allen Seiten offen sei, könne man eine Befreiung vertreten. Das Gremium urteilte ebenso und erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig.