Neubau von fünf Mehrfamilienhäusern
Als Erstes kam der Neubau von fünf Mehrfamilienhäusern mit gemeinsamer Tiefgarage in der Obermoosstraße zur Sprache. Wie Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (Überparteiliche Wählergemeinschaft, ÜWG) erklärte, seien je Gebäude sechs Wohnungen mit Flächen von 65 und 114 Quadratmetern geplant. Die drei nördlichen Bauten besäßen eine Grundfläche von rund 250 Quadratmetern inklusive der Terrassen und die beiden im Südwesten von knapp 300 Quadratmetern. Die Firsthöhe sei mit 9,73 Metern geplant. In der Tiefgarage seien 45 Stellplätze, oberirdisch sechs vorgesehen.
Vorbescheid nicht bindend
Das Vorhaben sei bereits im Gremium als Antrag auf Vorbescheid positiv beschieden und auch vom Landratsamt Rosenheim (LRA RO) als zulässig genehmigt worden. Da der eingereichte Bauantrag größere Grundflächen ausweise, sei der Vorbescheid nicht mehr bindend. Das Vorhaben füge sich aber nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein, da es Bezugsfälle hinsichtlich der Grundfläche und der Firsthöhe gebe. Die Stellplätze würden der Stellplatzsatzung entsprechen. Das Gremium erteilte sein gemeindliches Einvernehmen mit 8:1 Stimmen; dagegen war Gerhard Fischer (ÜWG).
Pult- statt Satteldach
Danach ging es um die Erweiterung eines Milchviehstalls mit Abriss des Fahrsilos in Ernsdorf. Wie das Gemeindeoberhaupt erläuterte, handele es sich um den Außenbereich. Anstelle des Fahrsilos sei ein neuer Stall mit einer Grundfläche von 436 Quadratmetern im Anschluss an das bestehende Gebäude geplant. Das Vorhaben liege im Bereich der Gestaltungssatzung, die symmetrische Satteldächer vorsehe. Dies erfülle das Vorhaben nicht, da es mit Pultdächern geplant sei. Michael Anner (CSU) sagte, man solle an den Vorgaben festhalten. Dem schloss sich Gunther Kraus (CSU) an, der erklärte, dafür habe man eine Gestaltungssatzung festgelegt. Auch Leonhard Hinterholzer (Die Grünen) schloss sich dieser Haltung an. Das Gremium verweigerte sein gemeindliches Einvernehmen mit 8:1 Stimmen, dafür hatte Hans Wallner (CSU) gestimmt.
Bauten fügen sich ein
Dem schlossen sich zwei Neubauten eines Einfamilienhauses mit Garage jeweils in der Rosenstraße an. Deren Grundflächen würden 83 sowie 108 Quadratmeter betragen, so das Gemeindeoberhaupt. Für beide sei bereits ein Antrag auf Vorbescheid im Gremium positiv beraten worden. Beide Bauanträge würden nun kleiner ausfallen und fügten sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein. Das Gremium erteilte beiden Vorhaben sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig.
Ferienwohnung gewünscht
Es folgte die Nutzungsänderung einer Einzimmerwohnung in eine Ferienwohnung in der Seestraße. Wie Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG) erklärte, sei die nähere Umgebung als allgemeines Wohngebiet definiert, in dem dies ausnahmsweise zulässig sei. Gaby Rau (Die Grünen) meinte, es gebe mittlerweile Gemeinden, die dies verbieten würden, da so Wohnraum verloren ginge. Thomas Lindner von der Bauverwaltung sagte, dies sei schwierig. Man müsse dazu für das Gebiet einen Bebauungsplan aufstellen und in diesen ein reines Wohngebiet festsetzen, in dem die Nutzung von Ferienwohnungen beschränkt sei. In einem Mischgebiet sei dies baurechtlich verfahrensfrei, in einem allgemeinen Wohngebiet als Ausnahme möglich.
Anzahl gleichgeblieben
Das seit Januar geltende Modernisierungsgesetz in Bayern habe die Verfahrensfreiheit erweitert. Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG) ergänzte, der Bestand an Ferienwohnungen habe sich seit 2020 trotz Umnutzungen insgesamt nicht erhöht, da manche doch wieder als Wohnraum eingesetzt würden. Michael Anner (CSU) erklärte, Prien sei eine Tourismusgemeinde und benötige insofern auch Ferienwohnungen. Er habe eher ein Problem mit Zweitwohnungen, die größtenteils leer stünden. Davon habe niemand etwas. Das Gremium erteilte dem Vorhaben sein gemeindliches Einvernehmen mit 6:2 Stimmen. Dagegen waren Leonhard Hinterholzer und Gaby Rau (beide Die Grünen).
Standort für Funkmasten
Dem folgte die Errichtung eines Funkmastes aus Stahlgitter nordwestlich der Bahnlinie Prien–Aschau. Wie Thomas Lindner ausführte, liege das Vorhaben im Außenbereich. Es sei als Anlage zur öffentlichen Versorgung mit Telekommunikations-Dienstleistungen einzuordnen und damit zulässig. Auf Nachfrage von Gerhard Fischer (ÜWG) erklärte Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG), dass es sich um den von der Deutschen Bahn ersuchten Masten handele, der nun einen Standort gefunden habe, nachdem die Gemeinde den gewünschten Platz in Urschalling dafür nicht freigegeben habe. Auf den Hinweis von Gaby Rau (Die Grünen), ob dazu zehn Tannen gefällt werden müssten, erklärte Lindner, das sei für die Genehmigung nicht relevant. Das Gremium erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einhellig.
Bauantrag entspricht Vorbescheid
Danach ging es um den Teilabriss und Ersatzbau eines Wohnhauses mit drei Wohneinheiten und Balkonen, den Bau eines Carports sowie den Abriss und Neubau des Dachstuhls im Westen in der Ludwigstraße. Wie das Gemeindeoberhaupt erläuterte, sei das Vorhaben bereits im Gremium als Antrag auf Vorbescheid positiv beraten und vom Landratsamt Rosenheim genehmigt worden. Der Bauantrag entspreche dem. Das Gremium erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einhellig.
Hotelerweiterung geplant
Dem schloss sich der Abriss eines Gebäudes und Neubau einer Hotelerweiterung sowie des Zwischenbaus im Erlenweg an. Wie Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG) erklärte, sei das Vorhaben bereits zweimal im Gremium mit einem Antrag auf Vorbescheid positiv beraten worden. Der Bauherr wolle 17 Appartements errichten. Nun habe er den Baukörper nach Süden verschoben und einen eingeschossigen Ersatzbau neu hinzugefügt, womit der Vorbescheid keine Bindungswirkung mehr ausübe. Der Bauherr plane nun einen dreigeschossigen Bau mit einer Grundfläche von 400 Quadratmetern, einer Wandhöhe von neun Metern und einer Firsthöhe von 10,11 Metern. Mit dem eingeschossigen Ersatzbau soll der Spa-Bereich erweitert werden.
Sondergebiet Fremdenverkehr
Im Flächennutzungsplan sei das Areal als Sondergebiet für den Fremdenverkehr dargestellt. Das Vorhaben füge sich in die Eigenart der näheren Umgebung mit einer Gastronomie und einem Beherbergungsbetrieb in der Nachbarschaft ein. Gerhard Fischer (ÜWG) erklärte, das Vorhaben passe überhaupt nicht in die nähere Umgebung. Der erste Entwurf habe ihm schon nicht gefallen, beim zweiten war er etwas beruhigt, aber jetzt sehe es wieder nicht schön aus. Dem schloss sich Marion Hengstebeck (Bürger für Prien, BfP) an. Michael Anner (CSU) wies darauf hin, anschließend auch zu schauen, ob die angegebenen 20 Stellplätze tatsächlich bereitgestellt würden. Das Gremium erteilte sein gemeindliches Einvernehmen mit 6:2 Stimmen; dagegen waren Gerhard Fischer (ÜWG) und Marion Hengstebeck (Bürger für Prien, BfP).
Sattel- statt Zeltdach
Danach ging es um die Erneuerung eines Dachstuhls der Pumpstation in Prien/Stock sowie der Änderung der Dachform von einem Zelt- in ein Satteldach in der Nähe der Seestraße. Es handele sich um das Pumpwerk des Abwasser- und Umweltverbands, so dass es sich um ein Vorhaben der öffentlichen Versorgung handele, die im Außenbereich zulässig sei, so das Gemeindeoberhaupt. Das Gremium erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einhellig.
Tektur zum Einfamilienhaus
Dem schloss sich die Tektur (Änderung eines bereits genehmigten Bauantrags, Anm. d. Red.) zur Errichtung eines Schuppens, der Überdachung des Eingangs, der Änderung der Außentreppe, der Senkung des Fußbodens und der Nutzungsänderung der Dachgeschosswohnung in eine Ferienwohnung in der Lujo-Bretano-Straße. Wie Thomas Lindner erläuterte, solle bei dem im Dezember 2022 genehmigten Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses Folgendes geändert werden: Der Fußboden soll um 30 Zentimeter abgesenkt, die Laufrichtung der Treppe geändert, anstelle der Einliegerwohnung solle eine Ferienwohnung im Dachgeschoss entstehen und am nördlichen Grundstück ein Schuppen errichtet werden. Das Vorhaben füge sich weiterhin ein. Das Gremium erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einhellig.
Fischerhaus-Umbau
Dem folgte die Tektur zum Umbau und Erweiterung des Fischerhauses mit Änderung des Gartens und dem Neubau einer Doppelgarage mit Abstellraum in der Harrasser Straße. Die freistehende Garage sei mit einer Grundfläche von 48 Quadratmetern geplant, so das Gemeindeoberhaupt. Neben der Stellfläche für die Fahrzeuge mit 31,42 Quadratmetern sei ein Abstellraum mit 16,67 Quadratmetern vorgesehen. Das Vorhaben liege im Außenbereich sowie im Geltungsbereich der Chiemsee-Schutzverordnung. Es sei nach Abstimmung mit dem LRA RO als zulässig erachtet und mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt worden.
Diskurs im Gremium
Michael Anner (CSU) erklärte, es wundere ihn, dass die Naturschutzbehörde, die sich sonst schnell querstelle, dem Vorhaben zustimme. Dies sei nicht konsequent. Gaby Rau (Die Grünen) schloss sich dieser Haltung voll an. Sie finde es schlecht, wenn man mit zweierlei Maß messe. Das Gremium erteilte sein gemeindliches Einvernehmen mit 3:6 Stimmen nicht. Dafür waren Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG), Gunther Kraus (CSU) und Martin Aufenanger (FP). Dagegen waren Michael Anner und Hans Wallner (beide CSU), Gerhard Fischer (ÜWG), Marion Hengstebeck (BfP) sowie Leonhard Hinterholzer und Gaby Rau (beide die Grünen).
Vorhaben fügt sich ein
Danach ging es um die Tektur zum Abbruch zweier Gebäude und dem Neubau von drei Einfamilienhäusern mit Garagen und Carports in der Seestraße. Wie Thomas Lindner ausführte, wolle der Bauherr die Wandhöhe des südlichen Einfamilienhauses auf 5,38 Meter reduzieren, auf den Technikraum und die Garage verzichten, statt der Garage einen Carport für zwei Fahrzeuge errichten, einen Balkon im Westen und einen Pool im Garten errichten sowie die Raumteilung und die Fassaden anders gestalten. Das Vorhaben füge sich weiterhin ein, so Lindner. Das Gremium erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einhellig.
Gebietsabtretung als Prämisse
Es folgte der Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Garagen im Asternweg. Der Bauherr plane Grundflächen von 120 und 80 Quadratmetern. Das Grundstück solle im Zuge der Bebauung geteilt werden. Es liege im Bereich der Ergänzungssatzung »Asternweg«, die drei Grundstücke umfasse, auf denen jeweils ein Einzelhaus zugelassen sei. Das Vorhaben entspreche auch nach der Teilung noch dem Maß der baulichen Nutzung der näheren Umgebung. Da der Asternweg nur eine Breite von drei Metern aufweise, werde angefragt, ob eine Abtretung eines zwei Meter breiten Streifens zur Verbreiterung der Straße möglich wäre, so das Gemeindeoberhaupt. Das Gremium erteilte sein gemeindliches Einvernehmen unter dieser Prämisse einstimmig.
Sicht zur Straße möglich
Danach ging es um einen Antrag auf isolierte Befreiung von der Stellplatzsatzung zur Errichtung eines Carports in der Osternacher Straße. Der offene Carport sei mit einer Höhe von 2,85 Metern und einem Flachdach geplant. Er stehe nur drei Meter zur Grundstücksgrenze entfernt und halte damit die Festsetzungen der Stellplatzsatzung nicht ein. Da er offen gebaut werde und eine ungehinderte Sicht zur Straße ermögliche, sei eine Befreiung vertretbar, so das Gemeindeoberhaupt. Das Gremium erachtete es ebenso und erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig.
Befreiungen möglich
Es folgte die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans »Siggenham West« zur Errichtung eines Carports Am Mitterweg. Wie Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG) erläuterte, liege der 15 Quadratmeter große Carport nicht in dem vom Bebauungsplan definierten Baufenster. Da es Bezugsfälle gebe, könne man einer Befreiung zustimmen. Zudem halte er die Vorgaben der Stellplatzsatzung nicht ein, da er nur mit einem Abstand von 0,5 bis 1,57 Metern zur Grundstücksgrenze geplant sei. Eine Befreiung davon sei zu vertreten, da er offen sei und eine Sicht zur Straße besitze. Das Gremium erachtete den Fall ebenso und erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einhellig.
Freischankfläche gewünscht
Dem schloss sich die sanierungsrechtliche Genehmigung zur Errichtung einer Freischankfläche für ein Tages-Café in der Seestraße an. Das Vorhaben stehe den Zielen der Sanierungssatzung nicht entgegen. Das Gremium erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig.
Ferienwohnung im OG
Als letzter Tagungspunkt kam die sanierungsrechtliche Genehmigung der Umnutzung einer Wohnung im ersten Stock in eine Ferienwohnung zur Sprache. Es handele sich dort um ein Mischgebiet, in dem dies allgemein zulässig sei, so Lindner. Das Vorhaben liege im Bereich der Sanierungssatzung, dessen Vorgaben es nicht entgegenstehe. Das Gremium erteilte auch diesem Vorhaben sein gemeindliches Einvernehmen einhellig