Bauantrag zum Bau eines Wohnhauses mit zwei Kfz-Plätzen
Als Erstes kam der Bauantrag zum Bau eines Wohnhauses mit zwei Kfz-Plätzen in der Frühlingsstraße zur Sprache. Wie Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG) erklärte, habe der Antragsteller im vergangenen September einen Antrag auf Vorbescheid eingereicht, der positiv beschieden worden sei. Der Bauantrag entspreche ihm aber nicht, so dass keine Bindungswirkung mehr bestehe. Die Wandhöhe sei um 37 Zentimeter und die Grundfläche um ca. 10 Quadratmeter auf 97 Quadratmeter erhöht worden, wodurch eine Grundflächenzahl von 0,23 erreicht werde. Das Vorhaben füge sich aber immer noch ein, auch aufgrund von Bezugsfällen. Das Vorhaben befinde sich im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans »Felix-Dahn-Straße Nord« sowie der erlassenen Veränderungssperre. Es entspreche aber den festgesetzten Planungszielen.
Dachform nicht relevant
Gerhard Fischer (ÜWG) bemängelte das geplante Flachdach. Rosi Hell (CSU) schloss sich dem an und erklärte, dieses passe einfach nicht in die Region. Das Gemeindeoberhaupt erklärte, die Ausgestaltung des Dachs würde bei der Entscheidung im Gremium keine Rolle spielen. Man könne dies aber in die Planungsziele für den Bebauungsplan mit aufnehmen, dann könne man darauf Einfluss nehmen. Thomas Lindner von der Bauverwaltung ergänzte, man habe nach Art und Maß der baulichen Nutzung zu entscheiden. Aufgrund der Dachform könne man ein Vorhaben nicht ablehnen. Zudem gebe es dort bereits ähnliche Dachformen. Das Gremium erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einhellig.
Bezugsfälle vorhanden
Es folgte der Bauantrag für ein Mehrfamilienhaus mit drei Wohnungen und einer Garage in der Priener Straße. Es besitze eine Grundfläche von 14,49 mal 10,49 Metern, eine Traufwandhöhe von 6,74 Metern, eine Firsthöhe von 9,42 Metern und ein Satteldach mit 26 Grad Neigung. Nach Süden sei eine untergeordnete Satteldachgaube mit einer Traufwandhöhe von 7,16 Metern und einer Firsthöhe von 9,19 Metern geplant. Die Garage sei mit 12 mal 8 Metern vorgesehen. Das Vorhaben liege im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans »Siggenham Nord«, die 2017 erlassene Veränderungssperre sei nicht mehr gültig. Das Vorhaben müsse sich daher nach Art und Maß der baulichen Nutzung einfügen, was es tue, da es Bezugsfälle gebe. Das Gremium erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einhellig.
Neue Ferienwohnanlage
Dem schloss sich der Neubau einer Ferienwohnanlage mit zehn Einheiten, zwei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss im Erlenweg an. Das Vorhaben besitze eine Grundfläche von knapp 200 Quadratmetern, die Traufwandhöhe betrage 7,05 Meter, die Firsthöhe 9,84 Meter. Es gebe einen bewilligten Antrag auf Vorbescheid, der aber nicht mehr bindend sei, da ihm der Bauantrag nicht entspreche: Der Bauherr habe die Lage, die Grundfläche und die Höhe geändert. Das Grundstück sei als Sondergebiet mit der Zweckbindung Fremdenverkehr dargestellt; zudem liege es im Bereich der Sanierungssatzung, deren Ziele das Vorhaben aber nicht widerspreche. Es füge sich somit ein. Das Gremium erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig.
Vorhaben geändert
Danach ging es um die energetische Sanierung eines Wohngebäudes, die Aufstockung eines Dachgeschosses um 1,27 Meter sowie den Einbau einer untergeordneten Schleppdachgaube mit 4 Grad Dachneigung in der Schlehdornstraße. Wie Christoph Kurz von der Bauverwaltung erklärte, liege dem Vorhaben ein negativ beschiedener Antrag auf Baugenehmigung vor, in dem die Dachgaube nicht untergeordnet geplant worden sei. Dies habe der Bauherr nun geändert. Daher könne man ihn von den Festsetzungen des Bebauungsplans »Westernach« befreien. Das Gremium erachtete den Fall ebenso und erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig.
Umnutzung in Praxis
Dem schloss sich die Nutzungsänderung eines Kosmetikstudios in eine Praxis mit der Errichtung einer Werbeanlage in der Geigelsteinstraße an. Gerhard Fischer (ÜWG) bemängelte das Aussehen der Werbeanlage, die über das Dach hinausrage. Das Gemeindeoberhaupt erklärte, sie entspreche aber der Werbeanlagensatzung der Gemeinde. Das Vorhaben befinde sich im Bereich der Sanierungssatzung, stehe deren Zielen aber nicht entgegen. Das gemeindliche Einvernehmen wurde mit 7:2 Stimmen erteilt. Dagegen waren Gerhard Fischer und Moritz Negele (beide ÜWG).
Befreiung erwünscht
Danach kam die Erweiterung des Norma-Markts in der Systemformstraße zur Sprache. Dadurch würde sich die Verkaufsfläche von 962,83 auf knapp 1.200 Quadratmeter erhöhen, so Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG). Die benötigten Stellplätze seien bereits vorhanden. Das Vorhaben liege im Bereich des Bebauungsplans, der dort ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel festsetze. Es überschreite die Grundflächenzahl um mehr als 50 Prozent und erreiche statt der festgesetzten Grundflächenzahl von 0,6 eine von 0,62. Das Gremium erteilte sein gemeindliches Einvernehmen für die Befreiung von den Festsetzungen einstimmig.
Umnutzung in Ferienwohnung
Dem folgte die Nutzungsänderung einer Wohnung in eine Ferienwohnung in der Seestraße. Wie Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG) erklärte, handele es sich dort um ein allgemeines Wohngebiet, in dem dies als Ausnahme zulässig sei. Es gebe dort etliche Bezugsfälle, aber das Gebiet kippe noch nicht. Dennoch wäre es an der Zeit, einmal diese sich wiederholende Nutzungsänderung abzulehnen.
Diskurs im Gremium
Peter Thaurer (CSU) wollte wissen, ob man wisse, was der Hintergrund sei. Er tue sich mit der Entscheidung nicht leicht, denn Prien brauche Wohnraum. Heiko Mehlhart (Die Grünen) schloss sich dem an, er wolle die Bürger nicht gängeln, aber hier sei ein Trend klar zu erkennen und man brauche Wohnraum. Kirsten Lindemann (Bürger für Prien, BfP) ergänzte, gerade dort gebe es erschwingliche Mieten, da die Häuser schon älter seien. Michael Anner (CSU) sagte, seiner Meinung nach seien dies vorher Zweitwohnungen gewesen, was er noch schlimmer finde. Zudem sei Prien ein Touristenort, der auch Ferienwohnungen benötige. Das Gemeindeoberhaupt erklärte, den Grund für die Umnutzung kenne man nicht. Aber es falle auf, dass dort immer wieder Wohnungen zu Ferienwohnungen umgestaltet würden. Das Gremium erteilte sein gemeindliches Einvernehmen für die Umnutzung mit 7:2 Stimmen nicht. Dagegen hatten Michael Anner (CSU) und Martin Aufenanger (FP) gestimmt.
Fahrradstellplatz statt Garage
Danach ging es um die Tektur (Änderung eines bereits genehmigten Bauantrags, Anm. d. Red.) zum Abbruch und Neubau von drei Einfamilienhäusern mit Garagen und Carports in der Seestraße. Statt der Garage will der Bauherr nun einen Fahrrad-Abstellplatz errichten und den Bau unterkellern. Die Grundfläche bleibe bestehen. Das Vorhaben füge sich weiter ein. Das Gremium erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einhellig.
Hobbyräume statt Garage
Es folgte die Tektur zum Neubau von zwei Doppelhäusern mit Hanggarage Am Herrnberg. Wie Thomas Lindner von der Bauverwaltung erläuterte, sollen anstelle der im Gebäude vorgesehenen Garagen Hobbyräume entstehen. Die Stellplätze sollen jetzt an der Straße nachgewiesen werden. Man habe bei einem Ortstermin vereinbart, dass zwischen diesen und der Straße Hecken gepflanzt werden sollen. Das Gebiet liege im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan »Herrnberg Nord«. Die zur Sicherung der Planung erlassene Veränderungssperre sei abgelaufen, könne aber wieder neu erlassen werden. Das Gremium erteilte sein gemeindliches Einvernehmen dazu einstimmig.
Einfügegebot und Bauturbo
Dem schloss sich der Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Errichtung eines Carports und einer Garage in der Heubergstraße an. Für das Grundstück liege ein genehmigter Bescheid für ein deutlich kleineres Gebäude vor, der das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung positiv beschieden habe. Das Landratsamt Rosenheim ordne das Grundstück nun aber dem Außenbereich zu. Das Vorhaben soll drei Vollgeschosse, eine Traufwandhöhe von 9,34 Metern und eine Firsthöhe von 11,07 Metern aufweisen. Das Gremium erteilte sein gemeindliches Einvernehmen auf Basis des Einfüge-Gebots sowie vorsorglich aufgrund des neuen »Bauturbos« einstimmig.
Viele Abweichungen
Danach kam der Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit drei Wohneinheiten und der Errichtung eines Carports und Nebengebäuden im Ahornweg zur Sprache. Wie Christoph Kurz erläuterte, plane der Bauherr eine Grundfläche von 145 Quadratmetern, eine Traufwandhöhe von 6,7 Metern, eine Firsthöhe von 9,3 Metern sowie ein Satteldach mit 25 Grad Neigung. Das Gebäude habe einen Quergiebel. Die Kniestockhöhe betrage 89 Zentimeter. Auf der Südseite sei ein nicht untergeordneter Balkon über die gesamte Breite geplant. Das Nebengebäude habe eine Grundfläche von 39 Quadratmetern, ebenso der Carport.
Der Bauherr wolle nun wissen, ob eine Befreiung
1. für die Kniestockhöhe von 89 Zentimetern möglich sei. (Laut Bebauungsplan ist dies maximal bis zu 50 Zentimeter zulässig.)
2. Sollte 1. verneint werden ob eine Kniestockhöhe von 75 Zentimetern zulässig sei.
3. ob die Überschreitung der Baugrenze durch den Balkon möglich sei?
4. zur abweichenden Lage des zu pflanzenden Obstbaums möglich sei?
5. für die Errichtung eines Carports außerhalb der festgesetzten Fläche möglich sei?
6. für die abweichende Firstrichtung des Carports möglich sei?
7. ob statt der zulässigen überbauten Fläche von 217,50 Quadratmetern eine Fläche von 299 Quadratmetern zulässig sei?
Gerhard Fischer (ÜWG) sagte, es seien zwar viele Abweichungen, aber wenn man das Gesamtbild anschaue, würde es passen. Er hätte mit den 89 Zentimetern kein Problem. Dem schlossen sich Rosi Hell und Peter Thaurer (beide CSU) sowie Heiko Mehlhart (Die Grünen) an.
Ein Nein führt zur Ablehnung
Wie Kurz erklärte, sei die Frage 1 zu verneinen, alle anderen könnten bejaht werden. In diesem Fall, so Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG), müsse man den Antrag auf Vorbescheid ablehnen. Man könne dem Bauherrn den Hinweis geben, dass sein Bauantrag mit der Ausrichtung auf 75 Zentimeter positiv beschieden werden könne. Das Gremium erteilte dem sein gemeindliches Einvernehmen mit drei Gegenstimmen, die von Kirstin Lindemann (BfP), Peter Thaurer und Rosi Hell (beide CSU) kamen.
Außerhalb der Baugrenzen
Danach ging es um den Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung von zwei Geräteschuppen im Fliederweg für den gemeindeeigenen Kindergarten »Haus für Kinder Marquette«. Wie das Gemeindeoberhaupt erklärte, sei das Vorhaben verfahrensfrei. Die Schuppen würden aber außerhalb der festgesetzten Baugrenzen des Bebauungsplans »Marquette« liegen, weshalb man eine Befreiung benötige. Ein Bezugsfall sei vorhanden. Das Gremium erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einhellig.
Weiterer Stellplatz gewünscht
Dem schloss sich der Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines zusätzlichen Stellplatzes in der Bauernbergerstraße an. Das Altersheim St. Josef wolle diesen mit einer E-Ladesäule ausstatten. Das Vorhaben liege im Bereich des Bebauungsplans »Bauernbergerstraße« sowie außerhalb der festgesetzten Baugrenzen. Zudem sei an dem Standort eine Baumpflanzung vorgesehen, die nun an einem anderen Ort umgesetzt werde. Das Gremium erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einhellig.
Zaunhöhe nicht zulässig
Im Anschluss kam der Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines zwei Meter hohen Stabmattenzauns an der Carl-Braun-Straße zur Sprache. Das Vorhaben liege im Bereich des Bebauungsplans »Flughafen Ost«, der derart hohe Einfriedungen straßenseitig nicht vorsehe. Das Gremium verweigerte sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig.
Neue Info-Stelen
Dem folgte der Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung zur Errichtung von 37 Info-Stelen, die Besucher über den Standort und seine historische Bedeutung informieren. Es handele sich dabei um nicht festverankerte Stelen mit einem Betonsockel. Dies stehe den sanierungsrechtlichen Zielen nicht entgegen, so das Gemeindeoberhaupt. Das Gremium erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einhellig.
Neues Pilates-Studio
Danach ging es um den Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung zur Umnutzung einer Verkaufsfläche in ein Pilates-Studio in der Bahnhofstraße. Dies stehe den Sanierungszielen nicht entgegen, so Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG). Das Gremium erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einhellig.
Nutzungsänderung in Ferienwohnung
Es schloss sich der Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung zur Nutzungsänderung einer Wohnung in eine Ferienwohnung in der Seestraße an. Das Vorhaben liege in einem Mischgebiet, in dem dies allgemein zulässig sei. Es stehe zudem den Sanierungszielen nicht entgegen, so das Gemeindeoberhaupt. Das Gremium erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einhellig.
Neuer Zaun zulässig
Dem folgte der Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung zur Errichtung eines Doppelstabmattenzaun mit Punktfundamenten und Heckenbepflanzung in der Schulstraße. Dieser sei von der Straße aus nicht zu sehen und hinterlasse einen Abstand zum Boden, damit Igel durchlaufen könnten, so das Gemeindeoberhaupt. Das Vorhaben stehe den Sanierungszielen nicht entgegen. Das Gremium erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einhellig.
Ausbauten genehmigt
Anschließend kam der Antrag auf Befreiung von der Veränderungssperre in der Felix-Dahn-Straße, Teilabschnitt Süd, zum Einbau einer Schleppdachgaube zur Sprache. Das Vorhaben stehe den Planungszielen nicht entgegen, weshalb das Gremium sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig erteilte. Ein weiterer diesbezüglicher Antrag zum dortigen Ausbau des Dachgeschosses erhielt ebenso einhellig das gemeindliche Einvernehmen.