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10.02.2026

AUS DEM BAU- UND UMWELTAUSSCHUSS

Für den entschuldigten Leonhard Hinterholzer nahm Angela Kind (beide Die Grünen) teil.

Neubau eines Einfamilienhauses
Als Erstes kam der Abbruch aller Gebäude mit dem Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagenanbau sowie dem Neubau einer Doppelgarage in der Schützenstraße zur Sprache. Das Haus sei mit zwei Vollgeschossen und einer Grundfläche von 162,57 Quadratmetern geplant, so Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (Überparteiliche Wählergemeinschaft, ÜWG). Insgesamt entspreche die neue Fläche dem des Bestandsbaus. Das Vorhaben liege im Geltungsbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplans »Felix-Dahn-Straße, Teilabschnitt Nord«.

Veränderungssperre
Zum Schutz dieser Planung habe man im Dezember eine Veränderungssperre beschlossen. Das Vorhaben füge sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein, so das Gemeindeoberhaupt. Somit stehe es den Planungszielen des im Verfahren befindlichen Bebauungsplans nicht entgegen und man könne eine Ausnahme von der Veränderungssperre zulassen. Das Gremium erachtete das Vorhaben ebenso und erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig.

Vorhaben fügt sich ein
Dem folgte der erdgeschossige Anbau an das bestehende Wohnhaus in der Ernsdorfer Straße, der eine Grundfläche von rund 33 Quadratmetern besitzen solle. Das Grundstück liege nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und müsse sich daher nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügen. Was es tue, die Bauten in der Nachbarschaft seien größer, so Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG). Das Gremium urteilte ebenso und erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig.

Bauantrag entspricht nicht Vorbescheid 
Danach wurde der Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport Am Herrnberg beraten. Wie Thomas Lindner von der Bauverwaltung ausführte, gebe es einen positiv beschiedenen Antrag auf Vorbescheid, dem der Bauantrag nur zum Teil entspreche. Der Bauherr plane nun ein kleineres Gebäude und statt der Garage einen Carport an der Nordseite des Wohngebäudes sowie zwei offene Stellplätze. Ebenso seien untergeordnete Dachgauben vorgesehen. Das Vorhaben liege im Geltungsbereich des in Planung befindlichen Bebauungsplans »Herrnberg Nord«, zu dessen Schutz eine Veränderungssperre erlassen worden sei, so Lindner. Auf dem Grundstück gebe es zu erhaltende Bäume, von denen einige leider krank seien und gefällt werden müssten, wie in der vorausgegangenen Sitzung beschlossen worden sei. Der Bauherr wolle dafür Ersatzbäume pflanzen, dies sei im Bauantrag dargestellt. Die Verwaltung empfehle, das Einvernehmen zu erteilten, was das Gremium einstimmig tat.

Aus Laden wird Praxis
Dem folgte die Umnutzung von Geschäftsräumen zu einer Praxis in der Bahnhofstraße. Die Fassade bleibe unverändert, informierte der Erste Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG). Das Vorhaben liege nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Es handele sich um ein Mischgebiet, in dem dies allgemein zulässig sei. Es befinde sich im Bereich der Sanierungssatzung, in der der Erhalt von Prien als Einzelhandels- sowie als Gesundheits-Standort festgeschrieben sei. Das Ladengeschäft stehe schon seit längerem leer.

Leerstand beseitigt
Gunther Kraus (CSU) bemerkte, dies zeige, dass der Standort für den Einzelhandel nicht interessant sei. Marion Hengstebeck (Bürger für Prien, BfP) erklärte, mit der Sanierungssatzung wolle man den Markt Prien attraktiver machen. Sie frage sich, ob dies mit dem Verlust vom Einzelhandel und deren Schaufenster, an denen man vorbeibummeln könne, erreicht werde. Das gemeindliche Einvernehmen wurde mit 7:1 Stimme erteilt. Dagegen war Marion Hengstebeck (BfP).

Erneute Beteiligung
Danach kam die Tektur (Änderung eines bereits genehmigten Bauantrags, Anm. d. Red.) zum Bauantrag zur Überdachung und Änderung der Tiefgaragenzufahrt zum Neubau zweier Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage im Irmingardweg zur Sprache. Wie Lindner ausführte, habe das Landratsamt Rosenheim (LRA RO) im Rahmen des neuen »Bau-Turbo-Gesetzes« den Markt Prien um eine erneute Beteiligung gebeten. Das Vorhaben sei mehrfach im Gremium beraten und abgelehnt worden, da sich es aufgrund seiner Wandhöhe nicht in die Eigenart der näheren Umgebung eingefügt habe.

Greift »Bau-Turbo«?
Mit dem im Herbst vergangenen Jahres neu erlassenen »Bau-Turbo-Gesetz« könne man nach Ansicht des LRA RO das Vorhaben nun doch genehmigen. Dazu müsse die Gemeinde aber ihre Zustimmung aussprechen, weshalb das Vorhaben nun erneut auf Wunsch des LRA RO vom Gremium zu beraten sei. Gerhard Fischer (ÜWG) sprach sich gegen den Bau aus, ebenso Michael Anner (CSU). Der Bau-Turbo sei nicht dazu da, um Vorhaben zu ermöglichen, gegen die sich das Gremium ausspreche. Das Bauausschuss erachtete den Fall ebenso und erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig nicht.

Drei Bezugsfälle
Es folgte der Antrag auf Vorbescheid zum Bau eines Doppelhauses in der Rauschbergstraße mit einer Grundfläche von 161 Quadratmetern und einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,22. Die Traufwandhöhe betrage 6,81 Meter und die Firsthöhe 9,70 Meter. Wie das Gemeindeoberhaupt ausführte, liege das Vorhaben nicht im Bereich eines Bebauungsplans und müsse sich daher nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügen. Dort stünden Gebäude mit einer Grundfläche von 234 Quadratmetern, einer GRZ von 0,25 sowie einer vergleichbaren Höhenentwicklung – das Vorhabe füge sich daher ein. Das Gremium urteilte ebenso und erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig.

Antrag auf Vorbescheid
Dem schloss sich der Antrag auf Vorbescheid zur Bebauung des Grundstücks Am Herrnberg an. Wie Lindner ausführte, sei das Vorhabe bereits im Gremium beraten worden. Zudem habe es einen Ortstermin gegeben. Auf der nördlichen Hälfte des Grundstücks stehe ein Gebäude mit einer Grundfläche von 210 Quadratmetern, im Süden stehe ein ortsbildprägender Baumbestand. Der Bauherr plane dort ein Gebäude mit rund 90 Quadratmetern, einer Traufwandhöhe von 7,45 Metern, einer Firsthöhe von 8,82 Metern. An der Ostfassade betrage die Traufwandhöhe 5,45 Meter und die Firsthöhe 7,54 Meter. Der Hauptfirst sei deutlich niedriger als der des Hauptgebäudes.

Bebauungsplan in Vorbereitung
Das Vorhaben liege im Bereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplans »Herrnberg Nord«, mit dem der ortsbildprägende Baumbestand erhalten werden solle. Zur Sicherung der Planung habe man eine Veränderungssperre erlassen, so Lindner. Von dieser müsse das Vorhaben befreit werden. Michael Anner (CSU) bemängelte die als Grundstück 3 bezeichnete Fläche, die Begehrlichkeiten wecken könne. Entsprechend wurde im Beschluss mit aufgenommen, dass das Gremium für diesen Bereich kein Baurecht in Aussicht stellt. Das Gremium erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig.

Unterschriften vorhanden
Danach ging es um den Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans »Dickertsmühle neu« zur Errichtung eines Sichtschutzzauns an der südöstlichen Grundstücksgrenze der Dickertsmühlstraße. Wie Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG) erklärte, habe man den Antrag bereits im Gremium beraten und zurückgestellt mit der Bitte, die Nachbarunterschriften zu übermitteln. Diese seien nun vorhanden. Der Bauherr wolle einen Zaun in einer Höhe von 1,82 Metern auf einer Länge von 2,50 Metern errichten. Das Vorhaben liege im Bereich des Bebauungsplans »Dickertsmühle neu«, der eine maximale Höhe für Zäune von 1,20 Meter vorsehe.

Sichtschutzzaun umstritten
Angela Kind (Die Grünen) bat, dass der Zaun unten offen sei, damit Kleintiere wie Igel durchlaufen könnten. Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG) erklärte, dies sei gegeben. Auf die Nachfrage von Michael Anner (CSU), ob der Zaun schon stehe, antwortete dieser mit Ja. Worauf Anner erklärte, dies gefalle ihm nicht, ebenso wenig der Zaun. Gaby Rau (Die Grüne) schloss sich dem an, er sehe furchtbar aus. Zudem solle man dies nicht forcieren. Das Gremium erteilte sein gemeindliches Einvernehmen mit 1:7 Stimmen nicht. Einzig dafür war das Gemeindeoberhaupt.

Unverständnis für Zaun
Dem schloss sich der Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans »Dickertsmühle neu« zur Errichtung eines Sichtschutzzauns an der nordöstlichen Grundstücksgrenze der Dickertsmühlstraße an. Wie Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG) erklärte, stehe dieser ebenfalls schon. Hier hätten alle Nachbarn bis auf einen zugestimmt. Angela Kind (Die Grünen) sagte, sie verstehe nicht, dass die Anwohner eine Art »Gefängnishof« errichten würden, der zudem im Sommer heiß werde. Gaby Rau (Die Grünen) appellierte, hart durchzugreifen. Es gehe nicht, dass das Gremium Bauvorhaben im Nachhinein bewilligen solle. Gunther Kraus (CSU) pflichtete dem bei. So könne man keinen Einfluss mehr nehmen, man werde vor vollendete Tatsachen gestellt. Das Gremium lehnte mit einer Gegenstimme das Vorhaben mehrheitlich ab. Dafür hatte erneut das Gemeindeoberhaupt gestimmt.

Baufenster nicht eingehalten
Danach kam der Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans »Flugplatz West« zur Aufstellung einer Luft-Wärme-Pumpe in der Goethestraße zur Sprache. Wie das Gemeindeoberhaupt ausführte, sei diese außerhalb des Baufensters geplant. Nebenanlagen seien laut den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht zugelassen. Der Bauherr beantrage daher eine Befreiung. Das Gremium stimmte der Befreiung zu und erklärte dem Vorhaben sein gemeindliches Einvernehmen einhellig.

Neue Ferienwohnung
Dem folgte der Antrag auf eine sanierungsrechtliche Genehmigung zur Umnutzung einer Wohnung in eine Ferienwohnung in der Seestraße. Wie Lindner erklärte, sei diese verfahrensfrei. Es handele sich um ein Mischgebiet, in dem dies allgemein zulässig sei und keine Genehmigung nötig sei. Es liege im Bereich der Sanierungssatzung, deren Festsetzungen das Vorhaben nicht entgegenstehe. Das Gremium erteilte sein gemeindliches Einvernehmen mit 5:2 Stimmen. Dagegen waren Angela Kind und Gaby Rau (beide Die Grünen).

Verlängerung erwünscht
Im Anschluss ging es um den Antrag auf Verlängerung des Vorbescheids zum Ersatzbau eines Mehrfamilienhauses im Hechtweg. Der Ostteil des früheren Bauernhofs solle abgerissen und wiederaufgebaut werden, so Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG). Das Vorhaben liege im Außenbereich sowie im Landschaftsschutzgebiet. Das LRA RO habe seine Genehmigung erteilt. Das Gremium stimmte dem zu und erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einhellig.