Für die entschuldigte Marion Hengstebeck nahm Kersten Lahl (beide Bürger für Prien, BfP) teil. Es fehlte entschuldigt Gaby Rau (Die Grünen).
Erneutes Bauobjekt
Als Erstes kam der Bauantrag zum Neubau einer Wohnanlage mit 43 Wohneinheiten und einer Tiefgarage in der Neugartenstraße/Schwalbenweg zur Sprache. Wie Thomas Lindner von der Bauverwaltung ausführte, habe man dieses Vorhaben schon mehrfach beraten. Der Bauherr wolle fünf Mehrfamilienhäuser mit einer Grundfläche von 215 Quadratmetern, mit Balkonen eine von 240 Quadratmetern errichten. Die Einfahrt zur Tiefgarage solle über die Neugartenstraße, die Ausfahrt über die Verlängerung des Schwalbenwegs erfolgen. Auch oberirdisch würden Stellplätze entstehen. Zum Vorhaben habe es verschiedene Anträge auf Vorbescheid gegeben, so Lindner. Der erste stamme aus Anfang 2022. Damit habe der Bauherr vier Wohngebäude geplant. Diesem habe das Gremium sein gemeindliches Einvernehmen erteilt. In einem Bauantrag vom September 2024 habe der Bauherr dann den Abriss des Bestandsgebäudes und die Errichtung von sechs Mehrfamilienhäuser geplant. Dem habe das Gremium sein Einvernehmen verweigert.
Neuer Bauantrag
Um für die überbauten Grundstücksflächen in dem Gebiet eine vertretbare Obergrenze festzusetzen, die dem Gebietscharakter der näheren Umgebung entspreche, habe das Gremium im September 2024 die Aufstellung eines Bebauungsplans »Neugartenstraße – Schwalbenweg« beschlossen, so Lindner weiter. Zur Sicherung dieser Planung habe es eine Veränderungssperre erlassen, die im Oktober 2024 in Kraft getreten sei. Nun beantrage der Bauherr mit dem aktuellen Bauantrag vier Mehrfamilienhäuser sowie den Abriss des Bestandsgebäudes mit Neubau eines Mehrfamilienhauses. Dieses Vorhaben würde sich nach dem Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügen, so Lindner. Die Erschließung sei über die Neugartenstraße und den Schwalbenweg vorgesehen. Letzterer sei aber noch nicht als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet, weshalb die Gemeinde mit dem Bauherrn einen Erschließungsvertrag vereinbaren wolle.
Diskurs im Gremium
Michael Anner (CSU) erklärte, er sehe dieses Vorhaben von der Größe her an der Obergrenze, aber verhindern werde man es wohl nicht können. Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (Überparteiliche Wählergemeinschaft, ÜWG) sagte, den Plan für sechs Gebäude habe man abgewiesen. Da, wo das Gremium habe eingreifen können, habe es dies getan. Das Gremium erteilte sein gemeindliches Einvernehmen vorbehaltlich des Abschlusses des Erschließungsvertrags mit 7:1 Stimmen. Dagegen war Hans Wallner (CSU).
Bau am Bahnhofsvorplatz
Danach ging es um den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit vier Büroeinheiten, einem Restaurant und sechs Wohnungen in der Bahnhofstraße. Geplant seien 34 Stellplätze. Nach der Stellplatzsatzung seien aber 41 nötig, der Bauherr bitte um eine Ablöse, so Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG). Dem Bauantrag liege ein positiv beschiedener Antrag auf Vorbescheid vor, dem er aber nicht entspreche. Zum einen werde die darin vorgesehene Tiefgarage nicht mehr geplant. Zum anderen sei nun statt der vorherigen zwei nur ein Gebäude vorgesehen. An der Stelle des vorherigen westlichen Baukörpers stehe nun ein Parkplatz. Mit diesen Abweichungen entfalle die Bindungswirkung, so das Gemeindeoberhaupt.
Entgegen der Sanierungssatzung
Diese städtebauliche Entwicklung mitten im Ort wolle man nicht. Das Vorhaben liege im Bereich der Sanierungssatzung, die die Neuordnung des Bahnhofsumfelds, dessen gestalterische Aufwertung und die Verbesserung der Parkplatzsituation zum Inhalt habe. Diesen Zielen stehe das Vorhaben entgegen. Eine Ablöse komme für ihn nicht in Betracht, da sich der Bauherr nicht an die Absprachen gehalten habe, sagte das Gemeindeoberhaupt. Gerhard Fischer (ÜWG) erklärte, eine Ablöse sei für ihn nur möglich, wenn es nicht anders gehe, aber nicht, weil der Bauherr auf den Bau einer Tiefgarage verzichte. Gunther Kraus (CSU) schloss sich dem an. Diese Entwicklung an solch einer zentralen Stelle sei nicht im Interesse des Marktes. Das Gremium verweigerte sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig.
Neue Ferienwohnung
Dem schloss sich die Nutzungsänderung einer Einzimmerwohnung in eine Ferienwohnung in der Seestraße an. Wie Lindner erklärte, handele es sich dort um ein allgemeines Wohngebiet, in dem dies als Ausnahme erlaubt sei. Der Schwerpunkt Wohnen sei nach wie vor gegeben. Gerhard Fischer (ÜWG) fragte, ob ein Konzept dahinterstecke, da es dort bereits mehrere solche Umwandlungen gegeben habe. Er fragte zudem, ob man das Vorhaben verweigern könne, wenn irgendwann die Hälfte der Wohnungen Ferienwohnungen seien. Lindner erklärte, dies gehe eher in einem reinen Wohngebiet. In einem allgemeinen sei dies schwierig. Die Einordnung beziehe sich nicht auf ein Gebäude, sondern auf das gesamte Gebiet. Das Gremium erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig.
Änderung der Zufahrt
Es folgte die Tektur (Änderung eines bereits genehmigten Bauantrags, Anm. d. Red.) zum Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses in der Alten Bernauer Straße. Der Bauherr wolle die Lage der Stellplätze sowie die Zu- und Abfahrt zur Tiefgarage ändern. Bisher sei letzteres im Kreuzungsbereich der Alten Bernauer zur Bernauer Straße vorgesehen gewesen. Nun solle eine Ausfahrt weiterhin in die Alte Bernauer Straße, aber zudem eine Ausfahrt als Rechtsabbieger direkt in die Bernauer Straße erfolgen. Dazu wolle der Bauherr eine Teilfläche der öffentlichen Verkehrsfläche erwerben. Diese Lösung sei bei einem Vor-Ort-Termin mit dem Ordnungsamt, der Polizei sowie dem staatlichen Bauamt abgestimmt worden. Das Gremium erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig.
Anträge auf Vorbescheid
Danach ging es um den Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern in der Stettener Straße von Wildenwart. Dieser Fall stehe im Zusammenhang mit dem folgenden Antrag auf Vorbescheid des gleichen Bauherrn, der damit Varianten für den Neubau von Wohngebäuden aufzeige, so Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG). Das Vorhaben sei bereits im Gremium beraten und positiv beschieden worden. Allerdings habe das Landratsamt Rosenheim sein Veto eingelegt, da es den Fall als Vorhaben im Außenbereich erachtet habe. Das Gremium habe dann die Aufstellung der Ergänzungssatzung »Atzing-Bachham« beschlossen, um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben zu schaffen.
Varianten zum Bau
Der Bauherr plane zum einen zwei Häuser mit 80 und 95 Quadratmetern und als Alternative ein Haus mit einer Fläche von 231 Quadratmetern. Auf den Einwand der Größe von Gerhard Fischer (ÜWG) erklärte das Gemeindeoberhaupt, beide Gebäude hielten das vorgegebene Baufenster ein. Nun erlaube der neue »Bau-Turbo« einen solchen Bau auch im Außenbereich.
Abstimmungen
Die Abstimmung zur Verweigerung für die Variante mit den zwei Gebäuden wurde mit 7:1 Stimmen angenommen. Dagegen war Hans Wallner (CSU). Die Abstimmung, das Vorhaben durch den »Bau-Turbo« zu genehmigen, wurde durch ein Patt mit 4:4 abgelehnt. Für das Vorhaben waren Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG), Leonhard Hinterholzer (Die Grünen), Kersten Lahl (BfP) und Martin Aufenanger (Freie Priener, FP); dagegen Gerhard Fischer (ÜWG) sowie Michael Anner, Gunther Kraus und Hans Wallner (alle CSU). Für die Variante mit einem Gebäude verweigerte das Gremium sein gemeindliches Einvernehmen einhellig und erteilte das Einvernehmen aufgrund des »Bau-Turbos« ebenso einstimmig.
Bezugsfall für Dachgaube
Es folgte der Antrag auf Vorbescheid zum Anbau und der Sanierung eines Reihenmittelhauses im Birkenweg. Wie Lindner ausführte, wolle der Bauherr die Häuserfassade nach vorne rücken und so das Wohnzimmer vergrößern, das Dachgeschoss dämmen und eine Dachgaube einbauen. Bis auf die Dachgaube sei das Vorhaben genehmigungsfrei. Die Dachumbauten widersprächen den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplans »Flughafen West«. Allerdings gebe es in der Nachbarschaft Bezugsfälle, so Lindner. Kersten Lahl (BfP) sagte, er sehe keine Beeinträchtigung für das Ortsbild oder für die Nachbarn, sondern empfinde die Veränderung eher als optisch zuträglich. Gunther Kraus (CSU) erklärte, die Häuser stammten aus den 60er oder 70er Jahren, sie würden mit der Sanierung modernisiert und auf den aktuellen Stand gebracht. Er glaube eher, dass dies Nachahmer finde. Das Gremium erteilte dem Vorhaben sein gemeindliches Einvernehmen einhellig und befreite es von den Festsetzungen des Bebauungsplans.
Weitere Heizung für Schule
Als letzter Tagungspunkt kam der Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung zur Nutzungsänderung der Lagerhalle und dem Einbau eines weiteren Heizraums für eine Hackschnitzel-Heizung für die Franziska-Hager-Mittelschule und den Kinderhort in der Jensenstraße zur Sprache. Wie das Gemeindeoberhaupt erklärte, liege es im Gebiet der Sanierungssatzung, stehe deren Zielen aber nicht entgegen. Das Gremium erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einhellig.
Verschiedenes
Unter Verschiedene erklärte Kersten Lahl (BfP), die leere Fläche am Bahnhofsvorplatz empfinde er als Ärgernis. Er bitte darum, sich für eine entsprechende Verschönerung einzusetzen, bis eine Lösung mit dem Bauherrn gefunden sei. Das Gemeindeoberhaupt sagte, er nehme den Einwand mit in die Verwaltung.