Erneuerung und der Ausbau des Dachstuhls
Als Erstes kam die Erneuerung und der Ausbau des Dachstuhls zur Wohnnutzung mit energetischer Sanierung sowie einem Balkonanbau im Osten mit einer Breite von knapp sechs Metern und einer Tiefe von 1,30 Metern im Seglerweg zur Sprache. Wie Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (Überparteiliche Wählergemeinschaft, ÜWG) erklärte, liege das Vorhaben im Außenbereich sowie im Geltungsbereich der Chiemsee-Schutzverordnung. Es handele sich um ein sonstiges Vorhaben. Dem Bestandsumbau stünden öffentliche Belange nicht entgegen. Dachgeschoss-Ausbauten seien stellplatzbefreit. Das Gremium erachtete den Fall ebenso und erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig.
Vielfältige Nutzungsänderungen
Dem folgte die Nutzungsänderung von Praxen und Büros im ersten und zweiten Geschoss des Gebäudes der Sparkasse in der Hochriesstraße. Wie Thomas Lindner von der Bauverwaltung ausführte, solle im ersten Stock eine Arztpraxis mit einer Fläche von 157 Quadratmetern in Büroflächen und im zweiten Stock eine 78 Quadratmeter große Bürofläche nun als Praxis genutzt werden. Darüber hinaus würde ein 86 Quadratmeter großes Labor zu einer Physio-Praxis und ein rund 61 Quadratmeter großes Büro zu einem Dentallabor umgenutzt. Dies alles sei in dem als Mischgebiet zu betrachtendem Bereich allgemein zulässig. Die Zahl der Stellplätze verschiebe sich, bleibe aber in der Gesamtzahl erhalten. Das Vorhaben liege im Bereich der Sanierungssatzung, deshalb sei eine entsprechende Genehmigung erforderlich. Das Gremium erteilte dem Vorhaben sein gemeindliches Einvernehmen einhellig.
Wintergarten umstritten
Danach ging es um den Antrag auf Vorbescheid zum Anbau eines Wintergartens und der Änderung der Fassadengestaltung im Erdgeschoss eines Lokals in der Seestraße. Wie das Gemeindeoberhaupt ausführte, plane der Bauherr, seine Terrasse zu einem Wintergarten mit einer Tiefe von vier Metern und einer Breite von zehn Metern umzubauen. Die Fenster sollen raumhoch geöffnet werden. Es gelte dort kein Bebauungsplan. Das Vorhaben liege im Geltungsbereich der Sanierungs- sowie der Einfriedungs- und Gestaltungssatzung. Die Freihaltefläche zwischen Gebäude und Gehweg sei im weiteren Verlauf der Seestraße teils mit einem Carport oder einem Vorgarten nicht eingehalten worden. Da damit aber das Lokal wiederbelebt würde, erachte er die Genehmigung als eine Art Wirtschaftsförderung, der er zustimmen werde, so Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG).
Diskurs im Gremium
Gerhard Fischer (ÜWG) sagte, die Seestraße sei kein Aushängeschild. Dennoch gefalle ihm das Vorhaben nicht, es rage zu weit in die Straße hinein. Gaby Rau (Die Grünen) erklärte, es sei aktuell nicht schön; ein Wintergarten wäre besser als die jetzige desolate Terrasse. Zudem würde damit die Lärmbelästigung reduziert. Gunther Kraus (CSU) meinte, man wolle diesen Bereich eigentlich insgesamt positiv umgestalten, daher solle man nicht mit einem Einzelobjekt von dieser Strategie abrücken. Das Gemeindeoberhaupt erwiderte, dass dort als einheitliche Linie die Grundstücke bis zum Gehweg genutzt würden. Diese könnten aber alle umgestaltet werden, so Kraus, der Wintergarten sei dann jedoch fix. Marion Hengstebeck (Bürger für Prien, BfP) erklärte, sie sehe es ebenso, dennoch wolle sie dem Vorhaben keinen Stein in den Weg legen. Das Gremium erteilte sein gemeindliches Einvernehmen mit 5:3 Stimmen; dagegen waren Hans Wallner und Gunther Kraus (beide CSU) sowie Gerhard Fischer (ÜWG).
Befreiung erwünscht
Dem schloss sich der Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zur Nutzungsänderung einer Garage in einem Wohnraum im Fleierlweg an. Wie Lindner erläuterte, würden die benötigten Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen. Das Vorhaben sei aber mit den Festsetzungen des dort gültigen Bebauungsplans »westliche Eggergrundstücke« nicht vereinbar, da die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,2 mit 0,218 sowie die Geschossflächenzahl von 0,3 mit 0,351 überschritten werde. Daher müsse für das ansonsten verfahrensfreie Vorhaben eine Befreiung ausgesprochen werden. Da es Bezugsfälle gebe, könne man dies tun, so Lindner. Das Gremium erachtete den Fall ebenso und erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einhellig.
Fällung einer Linde
Der letzte Tagungspunkt betraf die Fällung einer pilzbefallenen Linde im Arnikaweg. Wie Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG) erklärte, habe man nun das weitere Gutachten mit einer Schall-Tomographie erhalten. Diese zeige eindeutig, dass der im Bebauungsplan »Hallwang-Mitte« als erhaltenswert festgesetzte Baum aufgrund des Pilzbefalls zur Hälfte defekt sei und gefällt werden müsse, da seine Standsicherheit nicht mehr gegeben sei. Der Antragsteller schlage als Ersatz einen Ahorn vor. Das Gremium erteilte sein gemeindliches Einvernehmen zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zur Fällung sowie der Ersatzpflanzung einstimmig.