Aufnahme eines weiteren Tagungspunkts
Als Erstes wurde die Aufnahme eines weiteren Tagungspunkts einhellig beschlossen, der aufgrund von Dringlichkeit beraten werden sollte.
Bau von Fluchttreppen
Dann ging es um die Errichtung von drei Fluchttreppen an einem Gebäudekomplex in der Osternacher Straße. Wie der Erste Bürgermeister Andreas Friedrich (Überparteiliche Wählergemeinschaft, ÜWG) erklärte, gelte dort kein Bebauungsplan. Es handele sich um eine geringfügige Erweiterung, so dass sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfüge. Das Gremium erachtete dies ebenso und erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig.
Vorhaben fügt sich ein
Im Anschluss wurde über den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit drei Wohneinheiten und fünf offenen Stellplätzen, einem Garagenstellplatz sowie einem hölzernen Nebengebäude für Fahrräder im Rafenauerweg beraten. Wie das Gemeindeoberhaupt erläuterte, sei eine Grundfläche von 153 Quadratmetern geplant und es werde eine Grundflächenzahl von 0,26 erreicht, unter Berücksichtigung der Garagen, Stellplätze und Zufahrten eine von 0,58. Die Firsthöhe solle 10,05 Meter betragen. Es gelte dort kein Bebauungsplan. Der Bauherr verfüge über einen rechtskräftigen Genehmigungsbescheid für ein Einfamilienhaus, der aus 2022 stamme. Hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung füge sich das Vorhaben ein, hinsichtlich seines Maßes gebe es zur Höhe und der Grundflächenzahl Bezugsfälle. Die nötigen Stellplätze würden bereitgestellt und die Erschließung sei gewährleistet. Das Gremium schloss sich dieser Haltung an und erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einhellig.
Befreiung erwünscht
Es folgte der Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Tiny House mit fünf Stellplätzen in der Greimhartinger Straße. Das Haus sei mit einer Grundfläche von 36 Quadratmetern und einer Traufwandhöhe von 3,10 Metern geplant. Wie Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG) ausführte, liege es im Geltungsbereich des Bebauungsplans »Bachham-West«, der eine nord-südliche Firstrichtung festschreibe. Das Vorhaben weise eine andere Firstrichtung aus, weshalb der Bauherr eine entsprechende Befreiung von den Festsetzungen beantrage. Das Gremium erteilte dem sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig.
Nutzungsänderung in Ferienwohnung
Danach wurde über die Nutzungsänderung von Räumen im Souterrain zu einer Ferienwohnung in der Felix-Dahn-Straße beraten. Wie Thomas Lindner von der Bauverwaltung ausführte, plane der Bauherr eine Ferienwohnung mit rund 49 Quadratmetern. Das Vorhaben liege nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, die Umgebung sei als allgemeines Wohngebiet zu beurteilen, in dem dies ausnahmsweise erlaubt sei. Das Gremium erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig.
Dachgeschoss wird umgenutzt
Dem schloss sie die Nutzungsänderung des Dachgeschosses in eine Ferienwohnung in de Kienbergstraße an. Wie Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG) erklärte, liege das Vorhaben nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Die nähere Umgebung sei als reines Wohngebiet zu beurteilen, in dem kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes als Ausnahme zulässig seien. Dabei informierte das Gemeindeoberhaupt, dass solche Anträge von der Verwaltung bereits im Vorfeld geprüft und oftmals bereits abgelehnt würden, bspw., weil die Umnutzung in einem Bebauungsplan ausgeschlossen sei. Das Gremium erteilte dem Vorhaben sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig.
Schwerpunkt Wohnen
Auch der nächste Tagungspunkt beinhaltete die Nutzungsänderung einer Wohnung in eine Ferienwohnung in der Seestraße. Wie Thomas Lindner ausführte, gelte dort kein Bebauungsplan und es handele sich um ein allgemeines Wohngebiet, in dem dies ausnahmsweise zulässig sei, sofern der Schwerpunkt beim Wohnen bleibe. Dies sei dort gegeben. Das Gremium erteilte auch diesem Vorhaben sein gemeindliches Einvernehmen einhellig.
Erhöhung der Traufwand
Danach ging es um die Tektur (Änderung eines bereits genehmigten Bauantrags, Anm. d. Red.) zum Neubau eines Milchviehstalls mit zwei Fahrsilos und dem Abriss eines Nebengebäudes in Hoherting. Das Vorhaben im Außenbereich sei bereits das dritte Mal im Gremium, so Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG). Der privilegierte Bauherr wolle nun die Traufwand um 20 Zentimeter erhöhen. Das Gremium erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einhellig.
Standort der Werbetafel strittig
Es folgte der Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung zur Errichtung einer Werbetafel in der Hochriesstraße. Wie das Gemeindeoberhaupt erläuterte, besitze die Ansichtsfläche knapp einen Quadratmeter. Das Vorhaben sei verfahrensfrei, liege aber im Bereich der Sanierungs- und Werbeanlagen-Satzung. Es stehe deren Vorgaben aber nicht entgegen, so Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG).
Diskurs im Gremium
Georg Fischer (ÜWG) meinte, die Werbetafel stehe mitten im Weg, und fragte, ob es nicht einheitlich mit dem der angrenzenden Tierarzt-Praxis aufgestellt werden könne. Dann verdeckten sich beide gegenseitig, entgegnete das Gemeindeoberhaupt. Gaby Rau bemängelte, dass Rollstuhlfahrer oder Kinderwägen nicht gut vorbeikämen. Die Abstimmung ergab ein 6:3 für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens. Dagegen waren Gaby Rau und Leonhard Hinterholzer (beide die Grünen) sowie Gerhard Fischer (ÜWG).
Befreiung zum Flächentausch
Im Anschluss ging es um den Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch und Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Eglwies. Wie Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG) erläuterte, sei das Vorhaben bereits vor einem Jahr beraten worden. Der Antragsteller wolle zwei Flächen tauschen, und zwar sein Austragshäusl dort errichten, wo im Bebauungsplan Garagen vorgesehen seien. Das Gremium habe ihm damals sein gemeindliches Einvernehmen erteilt. Dem habe aber das Landratsamt Rosenheim widersprochen und die Änderung als zu weitreichend beurteilt, da es die Grundzüge des Bebauungsplans berühre.
»Bau-Turbo« in Kraft
Nun sei aber Ende des vergangenen Jahres der »Bau-Turbo« in Kraft getreten, mit dem auch weitreichende Änderungen des Bebauungsplans möglich würden. Dieses neue Gesetz komme hier zum Tragen. Dafür müsse man in zwei Schritten abstimmen. Zunächst solle das Gremium dem Antrag auf Vorbescheid sein gemeindliches Einvernehmen nicht erteilen, was es einstimmig tat. In einem zweiten Schritt solle es seine Zustimmung im Sinne des neuen Gesetzes in Aussicht stellen, was es ebenso einhellig tat.
Wohnbebauung im Außenbereich
Danach ging es um den Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern in der Stettener Straße. Wie Thomas Lindner ausführte, plane der Bauherr Grundflächen von 81 und 112 Quadratmetern, eine Traufwandhöhe von 6,85 Metern und eine Firsthöhe von 10 Metern. Das Gremium habe dem Antrag 2023 sein gemeindliches Einvernehmen erteilt, das Landratsamt Rosenheim dem aber widersprochen, da es das Gebiet als Außenbereich erachtet habe. Der Bauausschuss habe dann eine Änderung der Ergänzungssatzung beschlossen, um die Voraussetzungen für das Vorhaben zu schaffen. Der neue »Bau-Turbo« erlaube nun, Vorhaben auch im Außenbereich umzusetzen, sofern das Baugrundstück an bebaute Grundstücke angrenze.
Diskurs im Gremium
Michael Anner (CSU) fragte, warum der Bauherr nun zwei Gebäude plane, vorher sei es nur eines gewesen. Er erachte die Flächen zum Parken als problematisch. Dem schloss sich Gerhard Fischer (ÜWG) an. Lindner erklärte, die Grundfläche sei aber insgesamt identisch mit dem früheren Antrag. Die genauen Planungen würden erst mit dem Bauantrag mitgeteilt. Das Gremium erteilte wie zuvor in einem ersten Schritt sein gemeindliches Einvernehmen nicht. In einer zweiten Abstimmung stellte das Gremium seine Zustimmung in Sinne des neuen Gesetzes in Aussicht, was mit 7:2 nicht angenommen wurde. Dafür hatten Gaby Rau und Leonhard Hinterholzer (beide die Grünen) gestimmt, dagegen waren Michael Anner, Gunther Kraus und Hans Wallner (alle CSU), Gerhard Fischer (ÜWG), Marion Hengstebeck (Bürger für Prien, BfP), Martin Aufenanger (Freie Priener, FP) sowie Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG). Beschlossen wurde zudem, dass mit dem Bauherrn Rücksprache gehalten werde und dieser in einem neuen Antrag die detaillierte Planung mit den genauen Zufahrten und Stellplätzen einreichen solle.
Fällung dreier Bäume
Als Letztes kam der neu hinzugekommene Tagungspunkt zur Sprache, bei dem der Bauherr einen Antrag auf Befreiung von der Veränderungssperre zur Fällung von drei Bäumen am Herrnberg eingereicht habe. Wie Lindner erläuterte, liege das Vorhaben im des im Verfahren befindlichen Bebauungsplan »Herrnberg Nord«, mit dem die ortsbildprägenden Bäume in den privaten Grundstücken gesichert werden sollen. Zum Schutz dieser Planung habe der Markt Prien eine Veränderungssperre erlassen. Der Bauherr habe nun ein Gutachten über die Bäume in Auftrag gegeben. Dieses habe ergeben, dass drei erheblich beschädigt seien. So eine Eiche, deren Rinde nur noch wenige Zentimeter dick sei und deren Standsicherheit erheblich gefährdet sei, sowie zwei Eschen, deren Kronen zur Hälfte abgestorben seien. Der Bauherr beantrage die Ausnahme von der Veränderungssperre, damit er die Fällung vornehmen könne. Er plane, Ersatzbäume zu pflanzen, und zwar wieder eine Eiche und statt der Eschen zwei Rotbuchen, die jeweils einen Umfang von rund 60 Zentimetern und eine Höhe von fünf bis sechs Metern haben werden. Das Gremium erteilte dem Vorhaben sein gemeindliches Einvernehmen einhellig.