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21.10.2025

AUS DEM BAU- UND UMWELTAUSSCHUSS

Nutzungsänderung eines Büros in zwei Wohnungen
Als Erstes kam die Nutzungsänderung eines Büros in zwei Wohnungen sowie dem Anbau von zwei Balkonen in der Alten Rathausstraße zur Sprache. Wie der Erste Bürgermeister Andreas Friedrich (Überparteiliche Wählergemeinschaft, ÜWG) erklärte, solle auch eine Stahltreppe im Außenbereich als Fluchtweg angebracht werden. Zudem wolle der Bauherr das gläserne Vordach abbauen und durch ein größeres ersetzen. Das Vorhaben liege nicht im Bereich eines Bebauungsplans und müsse sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügen. Was es tue. Das Gremium erachtete den Fall ebenso und erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig.

Stallvergrößerung
Dem folgte die Erweiterung eines Milchviehstalls und der Abriss des Fahrsilos in Ernsdorf. Das Vorhaben sei bereits im Juli beraten und abschlägig beurteilt worden, da der Bauherr ein Pultdach vorgesehen habe. Dies habe der Einfriedungs- und Gestaltungssatzung widersprochen, so das Gemeindeoberhaupt. Jetzt sehe er ein Satteldach vor. Es handele sich um ein privilegiertes Vorhaben. Das Gremium erteilte ihm sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig.

Neuer Carport
Danach ging es um den Neubau eines Carports mit Geräteraum in der Rimstinger Straße mit einer Grundfläche von knapp 50 Quadratmetern. Das Vorhaben sei nicht verfahrensfrei, weil der Carport bauplanungsrechtlich als Vorhaben im Außenbereich zu beurteilen sei, so Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG). Das Landratsamt Rosenheim (LRA RO) habe seine Zustimmung bereits signalisiert. Das Gremium erteilte dem Vorhaben sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig.

Neue Ferienwohnungen
Dem schloss sich die Nutzungsänderung von zwei Gästezimmern und einer Wohnung im Dachgeschoss zu Ferienwohnungen im Asternweg an. Wie Thomas Lindner von der Bauverwaltung erklärte, wolle der Antragsteller Räume im Erdgeschoss sowie im ersten Obergeschoss in kleine Ferienwohnungen mit einer Fläche von knapp 18 und knapp 17 Quadratmetern umwandeln. Im Dachgeschoss solle die Zweizimmerwohnung mit einer Fläche von 27 Quadratmetern als Ferienwohnung genutzt werden. Es handele sich dort um ein reines Wohngebiet, in dem dies als Ausnahme erlaubt sei, sofern es sich um einen kleinen Beherbergungsbetrieb handele. D. h. alle Gästeräume müssten zusammen weniger als 50 Prozent der gesamten Wohnfläche ausmachen. Das sei mit rund 62 Quadratmetern Gästeraum zu rund 140 Quadratmetern Wohnfläche gegeben. Die benötigen Stellplätze seien verfügbar. Das Gremium erachtete den Fall ebenso und erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig.

Mehrfamilienhaus strittig
Es folgte der Neubau eines Mehrfamilienhauses mit zehn Wohneinheiten in der Seestraße. Wie Thomas Lindner ausführte, sei das dreigeschossige Vorhaben mit einer Grundfläche von rund 283 Quadratmetern, einer Traufwandhöhe von 9,50 Metern und einer Firsthöhe von knapp 13 Metern als Antrag auf Vorbescheid im Februar vom Gremium positiv beschieden worden. Das LRA RO habe den Bau genehmigt. Damit bestehe eine Bindungswirkung. Allerdings weiche der Bauantrag vom Vorbescheid hinsichtlich der Planung des Zwerchgiebels ab. Da dort kein Bebauungsplan gelte, müsse sich das Vorhaben nach Maß und Art der baulichen Nutzung einfügen. Da zu dem geplanten Zwerchgiebel ein Bezugsfall existiere, sei dies gegeben. Die benötigten 16 Stellplätze würde der Bauherr mit 18 vorhandenen erfüllen.

Tiefgarage gewünscht
Michael Anner (CSU) erklärte, er sei schon beim Vorbescheid dagegen gewesen und werde auch jetzt nicht zustimmen. Gaby Rau (Die Grünen) sagte, das Vorhaben benötige viele Stellplätze, eine Tiefgarage wäre sinnvoll gewesen. Gerhard Fischer (ÜWG) schloss sich dieser Haltung an, die gesamte umgebende Fläche würde versiegelt. Eine Tiefgarage wäre sicher machbar gewesen. Das Gremium erteilte sein gemeindliches Einvernehmen mit 6:4 Stimmen. Dagegen waren Michael Anner, Gunther Kraus und Hans Wallner (alle CSU) sowie Gerhard Fischer (ÜWG).

Vorhaben fügt sich ein
Danach kam der Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Appartementhauses mit sieben Wohneinheiten im Erlenweg zur Sprache. Wie das Gemeindeoberhaupt erläuterte, sollen in dem zweigeschossigen Gebäude Ferienwohnungen mit einer Größe von 38 und 42 Quadratmetern entstehen sowie eine im Dachgeschoss mit einer Fläche von 124 Quadratmetern. Die Traufwandhöhe betrage 7,20 Meter, die Firsthöhe 9,76 Meter. Das Vorhaben füge sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein, so Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG). Es stehe den Zielen der Sanierungssatzung nicht entgegen und weise die erforderlichen Stellplätze aus. Das Gremium urteilte ebenso und erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig.

Bezugsfall umstritten
Es folgte der Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Gebäuden, bestehend jeweils aus einem Reiheneck- und einem Zweifamilienhaus sowie Garagen in der Schützenstraße. Wie Thomas Lindner ausführte, wolle der Bauherr zwei Gebäude mit je drei Wohneinheiten mit einer Grundfläche von 165 Quadratmetern und einer Traufwandhöhe von 6,50 Metern errichten. Fünf Stellplätze würden oberirdisch und sechs in einem Carport nachgewiesen. Da es keinen Bebauungsplan gebe, müssten sich die Vorhaben in die nähere Umgebung einfügen. Als diese würden die östlichen und westlichen Grundstücke gelten. Die Seestraße, die ein höheres Maß der baulichen Nutzung besitze, könne nicht als Bezugsfall herangezogen werden. Im Areal der Schützenstraße gebe es Grundflächen mit bis zu 170 Quadratmetern und Traufwandhöhen von bis zu 6,45 Metern. Das Vorhaben füge sich somit ein.

Diskurs im Gremium
Michael Anner (CSU) erklärte, er sehe dies anders. Die Frage sei, ob der große Bau im westlichen Teil der Schützenstraße ein Bezugsfall oder ein Ausreißer sei. Die Bebauung werde immer lockerer, je weiter man in das Wohngebiet komme. Das westliche Gebäude sehe er eher mit Blick zur Seestraße. Zudem plane der Bauherr Dachgauben, weshalb man davon ausgehen könne, dass das Dach im Nachhinein ausgebaut werde. Damit entstünden zweimal vier Wohneinheiten. Außerdem sei die Schützenstraße hinsichtlich der vielen benötigten Parkplätze recht eng. Dem schloss sich Gunther Kraus (CSU) an. Ebenso Marion Hengstebeck (Bürger für Prien, BfP), die meinte, der Bauherr solle sich auf zwei Doppelhäuser beschränken. Gaby Rau (Die Grünen) sagte, die locker bebauten Grundstücke seien eher älter. Man müsse damit rechnen, dass dort später auch größer gebaut werde. Wohnraum zu schaffen, sei wichtig. Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG) änderte daraufhin den Beschlussvorschlag um, so dass das Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen nicht erhält. Dem stimmte das Gremium einhellig zu.

Bau gedreht
Dem schloss sich der Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans zum Bau eines Carports mit 30 Quadratmetern im Laubensteinweg. Wie das Gemeindeoberhaupt erklärte, sei das Vorhaben bereits im November 2023 im Gremium positiv beraten worden. Nun habe der Bauherr seine Pläne geändert und den Bau gedreht. Die Einfahrt in den Carport erfolge nun über das Grundstück. Das Vorhaben sei nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplans »Laubensteinweg« vereinbar, da dieser die Flächen für Garagen östlich des Gebäudes vorsehe. Da es Bezugsfälle gebe, könne man einer Befreiung zustimmen, so Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG). Das Gremium schloss sich dem an und erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig.

Pilzbefall einer Linde
Es folgte der Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans »Hallwang-Mitte« zur Fällung einer als erhaltend festgesetzten 15 Meter hohen und fünf Meter dicken Linde im Arnikaweg. Wie Lindner ausführte, habe der Antragsteller ein Gutachten vorgelegt, das den Befall mit einem Pilz dokumentiere und zur Fällung rate. Als Ersatzpflanzung werde ein Ahorn vorgeschlagen, da eine Linde erneut erkranken könne. Michael Anner (CSU) erklärte, der Baum sei schon einmal in einem sehr schlechten Zustand gewesen und habe sich wieder erholt. Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG) brachte ein, dass andere Gutachten ausführlicher über Möglichkeiten des Erhalts informierten und überlegte, ob man ein weiteres detaillierteres Gutachten in Auftrag gebe. Das Gremium schloss sich dieser Haltung an und erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einhellig.

Werbe-Nasen zulässig
Danach kam die sanierungsrechtliche Genehmigung zur Errichtung zweier Werbeanlagen in der Bahnhofsstraße zur Sprache. Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG) erklärte, dass dieses Vorhaben in der vorausgegangenen Sitzung besprochen und zum Teil negativ beschieden worden war. Das sei wohl zu voreilig gewesen. Die Sanierungssatzung liefere keine Gründe zur Ablehnung der Werbe-Nase (Außenwerbung, die rechtwinklig von der Hauswand absteht, Anm. d. Red.). Zudem gebe es einen Bezugsfall. Michael Anner (CSU) erklärte, diese Werbeanlage verschandele das Gebäude. Bei dem Bezugsfall liege eine andere Situation vor, da das Geschäft dort nicht so präsent sichtbar sei. Das Gremium erteilte sein gemeindliches Einvernehmen mit 7:3 Stimmen. Dagegen waren Michael Anner, Gunther Kraus und Hans Wallner (alle CSU).

Umnutzung in Ferienwohnung
Dem schloss sich der Antrag auf eine sanierungsrechtliche Genehmigung zur Umnutzung einer Wohnung in eine Ferienwohnung in der Seestraße an. Es handele sich dort um ein Mischgebiet, in dem dies ausnahmslos zulässig sei, so das Gemeindeoberhaupt. Das Gremium erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig.

Dachfenster gewünscht
Als letzter Tagungspunkt kam der Antrag auf eine sanierungsrechtliche Genehmigung zum Einbau eines Dachflächenfensters mit Aufkeilrahmen in der Seestraße zur Sprache. Wie Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG) mitteilte, wolle der Antragsteller statt einer Dachgaube, die ihm zu aufwändig sei, eine solches Dachfenster einbauen. Dies stehe der Sanierungssatzung nicht entgegen. Gerhard Fischer (ÜWG) erklärte, diese Lösung gefalle ihm nicht. Ihm wäre eine Dachgaube lieber. Die Sanierungssatzung sei erlassen worden, damit die Gemeinde schöner werde. Das Gremium erteilte sein gemeindliches Einvernehmen mit 8:2 Stimmen. Dagegen waren Hans Wallner (CSU) und Gerhard Fischer (ÜWG).