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20.03.2024

AUS DEM MARKTGEMEINDERAT

Billigung des städtebaulichen Vertrags
Als Erstes kam die Billigung des städtebaulichen Vertrags zwischen dem Caritas-Verband der Erzdiözese München und Freising und dem Markt Prien zur Sprache. Wie Thomas Lindner von der Bauverwaltung informierte, regele dieser die naturschutzrechtlichen Belange, die im Bebauungsplan »Bauernberger Straße« nicht berücksichtigt werden konnten. Im Speziellen gehe es um Ersatzbrutplätze sowie um Details bspw. das Reinigen der Brutkästen. Auf Hinweis von Angela Kind (Die Grünen), die erwähnte, dass Spatzen gerne in Gesellschaft wohnten, erklärte Lindner, es seien Kästen mit 54 Plätzen geplant. Das Gremium stimmte dem Vertrag einstimmig zu.

Nutzungsänderung einer Gastronomie
Danach ging es um die Nutzungsänderung einer ehemals im Erdgeschoss befindlichen Gastronomie in Urschalling, die nun in eine Wohnung umgewandelt werden soll. Wie Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG) mitteilte, sei das Vorhaben aus dem Bau- und Umweltausschuss auf den Marktgemeinderat verwiesen worden, um eine Entscheidung zu finden. In der Zwischenzeit habe die Verwaltung rechtliche Möglichkeiten geprüft, inwieweit man den Erhalt des Wirtshauses durch die Aufstellung eines Bebauungsplans sichern könne. Leider mit einem negativen Ergebnis, so das Gemeindeoberhaupt. Wie Lindner ausführte, sei Urschalling als Ortsteil einzuordnen. Da es keinen Bebauungsplan gebe, müsse das Vorhaben aufgrund seiner Innenbereichslage nach dem Einfügegebot beurteilt werden. Bauplanungsrechtlich gelte Urschalling als »Dorfgebiet«, in dem eine Wohnnutzung allgemein zulässig sei. Dies könne mit einem Bebauungsplan nicht verwehrt werden. Auch die Möglichkeit, das Areal als Sondergebiet festzusetzen und die Wohnraumnutzung im Erdgeschoss auszuschließen, sei nicht umsetzbar. Der Geltungsbereich könne sich dann nicht mehr nur auf ein Grundstück beschränken, sondern würde die Wohnbenutzung im gesamten Gebiet beeinträchtigen. 

Diskurs im Gremium
Gunther Kraus (CSU) sagte, er finde es sehr schade, dass Urschalling sein Dorfwirtshaus verliere. Aber man könne dem Bauherrn keine Vorschriften machen, wie er sein Eigentum nutze. Man könne die Umnutzung bauplanungsrechtlich leider nicht verhindern. Johannes Dreikorn (CSU) brachte ein, dass man das Zugangsrecht zur Kirche sichern solle. Kersten Lahl (BfP) erklärte, er habe ein ungutes Gefühl. Es handele sich um ein kulturelles Kleinod. Die Kirche »St. Jakobus« sei zudem ein wichtiges Kulturgut im Chiemgau. Es müsse im Interesse der Gemeinde sein, den Tourismus zu sichern und dazu gehöre auch die Gastronomie.

Einvernehmen klar geregelt
Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG) erklärte, es sei im Baurecht gesetzlich klar geregelt, wann man das Einvernehmen erteilen müsse und wann man es verweigern könne. In diesem Fall müsse man prüfen, inwieweit sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfüge. Die Erschließung bzw. die Zufahrt für Dritte sei kein Grund für das Verweigern. Karina Dingler (ÜWG) sagte, man könne einem Eigentümer nicht verwehren, sein Eigentum so zu nutzen, wie er es möchte. Martin Aufenanger (FP) schloss sich dem an. Zudem würde bei der Verweigerung anschließend das Landratsamt Rosenheim die Gemeinde ersetzen. Für das Aufrechterhalten des Wegerechts müsse sich die Kirche kümmern. Gabi Schelhas (SPD) erklärte, das sei der Lauf der Dinge, dass Geschäfte oder die Gastronomien schließen. Man könne aber mit dem Bauherrn sprechen, dass er den Zugang zur Kirche ermögliche. Das Gemeindeoberhaupt stimmte zu mit dem Hinweis, dass man das Einvernehmen davon aber nicht abhängig machen könne.

Die Abstimmung, dass dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird, wurde mit 21:1 angenommen. Dagegen hatte Kersten Lahl (BfP) gestimmt.