Hinweis zur Briefwahl für die Kommunalwahl in Bayern
Die Gemeindeverwaltung weist alle Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass die Briefwahlunterlagen für die bevorstehende Kommunalwahl in Bayern erst ab dem 16. Februar versendet werden können. Ein früherer Versand ist landesweit nicht möglich, da die Wahlunterlagen aus organisatorischen und rechtlichen Gründen erst ab diesem Zeitpunkt zentral freigegeben werden dürfen.
Wer per Briefwahl wählen möchte, kann den Antrag bereits vor dem 16. Februar stellen (per Mail an Nachricht senden). Die Unterlagen werden ab dem genannten Datum automatisch verschickt.
Die Gemeindeverwaltung bittet um Verständnis und empfiehlt, den Antrag rechtzeitig zu stellen, um eine reibungslose Zustellung und Rücksendung sicherzustellen.
Briefwahlbüro – Öffnungszeiten gültig ab 16.02.2026
Kommunalwahl 2026: Briefwahlbüro – Öffnungszeiten
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