31.03.2023
Pflicht-Umtausch des Führerscheins: Landratsamt Rosenheim kommt am 26.4.2023 direkt nach Prien

Der Gesetzgeber hat am 15. Februar 2019 beschlossen, dass alle Führerscheindokumente, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis zum 19. Januar 2033 in einen befristeten EU-Kartenführerschein getauscht werden müssen. Der Landkreis Rosenheim bietet hier erstmalig einen „Vor-Ort-Termin“ im Priener Rathaus an.
Am Mittwoch, 26.4.2023 kommt von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr das sogenannte „Mobile Verkehrszentrum“ des Landkreises Rosenheim nach Prien.
Alle notwendigen Arbeitsschritte für den Pflichtumtausch werden bei dem Termin im Rathaus erledigt. Der neue EU-Kartenführerschein wird im Anschluss automatisch zugeschickt.
Zum Termin muss nur der Ausweis, ein biometrisches Passbild und der alte Führerschein mitgebracht werden. Die Gebühren betragen 30,55 € und wird in Rechnung gestellt.
Damit soll sichergestellt werden, dass jeder EU-Bürger ein einheitliches Führerscheindokument besitzt. Die Fahrerlaubnis bleibt davon unberührt. Der Pflichtumtausch ist nach Geburtsjahrgängen gestaffelt. Aktuell sind die Geburtsjahrgänge von 1965 bis 1970 aufgerufen, ihre alten Führerscheine umzutauschen, deshalb können sich auch nur Personen für die Umtauschaktion anmelden, welche in diesem Zeitraum geboren sind und einen Papierführerschein besitzen.
Um die freien Termine optimal besetzen und möglichst viele Fälle bearbeiten zu können, bittet die Marktgemeinde Prien um Voranmeldung per Mail an ewo@prien.de oder per Telefon unter 08051/606-42 mit Angabe von Name, Nachname, Geburtsdatum, gewünschte Uhrzeit und Telefon oder E-mailadresse. Auf die Erfüllung des zeitlichen Wunsches besteht jedoch kein Anspruch.