Silvesterfeuerwerk 2025/2026
Das Ordnungsamt bittet um einen rücksichtsvollen Umgang mit Feuerwerk zum Jahreswechsel.
Bitte beachten Sie:
– Keine Feuerwerkskörper in der Nähe von Wäldern, Grünanlagen, Stallungen sowie in Schutzgebieten.
– Rund um Kirchen, Krankenhäuser und Senioren- & Kinderheime ist Feuerwerk nicht gestattet.
– Müll bitte selbst entsorgen – für einen sauberen Start ins neue Jahr.
Feuerwerk der Kategorie F2 darf ausschließlich am 31. Dezember 2025 und 1. Januar 2026 gezündet werden.