Hinweis zur Briefwahl für die Kommunalwahl in Bayern
Sollten Sie bis zum 15.02.26 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, melden Sie sich bitte im Rathaus im Einwohnermeldeamt. Sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung bekommen haben, können Sie die Briefwahl beantragen. Entweder über den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder online (ewo@prien.de). Die Gemeindeverwaltung weist alle Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass die Briefwahlunterlagen für die bevorstehende Kommunalwahl in Bayern erst ab dem 16. Februar versendet werden können. Ein früherer Versand ist landesweit nicht möglich, da die Wahlunterlagen aus organisatorischen und rechtlichen Gründen erst ab diesem Zeitpunkt zentral freigegeben werden dürfen. Die Beantragung ist jedoch schon vorab möglich. Die Unterlagen werden ab dem genannten Datum automatisch verschickt. Die Gemeindeverwaltung bittet um Verständnis und empfiehlt, den Antrag rechtzeitig zu stellen, um eine reibungslose Zustellung und Rücksendung sicherzustellen. Die Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nur bis Montag, 02.03.26 möglich. Ab dem 03.03.2026 können die Briefwahlunterlagen nur noch persönlich im Rathaus abgeholt werden, da hier nicht mehr mit einer rechtzeitigen Zustellung zu rechnen ist. Die Beantragung und Abholung der Briefwahlunterlagen ist bis Freitag, 06.03.2026, 15 Uhr möglich. Für Notfälle hat das Einwohnermeldeamt noch am Samstag, 07.03.2026 von 10.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.
Führerschein-Umtausch: Alle Fristen auf einen Blick
Diese Regelung gilt für EU-Kartenführerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 und vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden.
| Ausstellungsjahr | Umtausch spätestens bis |
|---|---|
| 1999–2001 | 19.01.2026 |
| 2002–2004 | 19.01.2027 |
| 2005–2007 | 19.01.2028 |
| 2008 | 19.01.2029 |
| 2009 | 19.01.2030 |
| 2010 | 19.01.2031 |
| 2011 | 19.01.2032 |
| 2012 – 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Wer vor 1953 geboren ist, muss den Führerschein spätestens bis 19.01.2033 umtauschen – unabhängig vom Ausstellungsjahr.
Pressemitteilung 004/2026/42/A vom 13. Januar 2026
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