Neuerungen im Passamt seit 01.01.2024 - Kinderreisepass
Neuerungen im Passamt zum 01.01.2024 - Kinderreisepass
Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.
Welches Reisedokument beantrage ich für mein Kind?
Bei Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.
Die Identitäten der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union werden geschützt, indem EU-weit die Ausweisdokumente für Erwachsene und Kinder Mindestsicherheitsstandards erfüllen. Ausweisdokumente für Kinder sind nach denselben Normen konzipiert wie Ausweisdokumente für Erwachsene. Dazu gehört die Ausstattung mit einem Chip, wenn Ausweisdokumente mehrere Jahre gültig sein sollen.
Der Chip enthält unter anderem elektronische Sicherheitsmerkmale, welche leicht zu kontrollieren und sehr schwer zu fälschen sind. Darüber hinaus unterstützt der Chip eine schnelle und sichere Grenzabfertigung bspw. an automatischen Grenzkontrollstationen. Aufwändige, manuelle Sichtkontrollen durch das Grenzpersonal können verringert oder ganz vermieden werden.
Wir bitten deshalb alle Eltern, mind. zwei Monate vor Reiseantritt die Gültigkeit der vorhandenen Reisedokumente zu prüfen und sich rechtzeitig für eine Neubestellung mit dem Passamt in Verbindung zu setzen.
Zustimmungserklärung des Elternteils, der bei der Beantragung abwesend ist
Neues Lichtbild des Kindes
Das Kind muss mit dabei sein
Den alten Kinderreisepass, falls nicht vorhanden, die Geburtsurkunde