12.12.2025 Bay. Gemeindetag
Grundsteuer: Änderungen am Grundbesitz melden
Damit die Grundsteuer gerecht erhoben werden kann, müssen Änderungen am Grundbesitz dem Finanzamt angezeigt werden. Das betrifft zum Beispiel bauliche Veränderungen, Nutzungsänderungen oder andere Umstände, die die Berechnung der Grundsteuer beeinflussen können.
Die zugrunde liegenden Bemessungsgrundlagen gelten in der Regel über mehrere Jahre. Nur wenn Änderungen gemeldet werden, kann das Finanzamt prüfen, ob eine Anpassung notwendig ist. Neben den zuständigen Behörden sind auch die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer selbst gesetzlich zur Anzeige verpflichtet.
Zur Unterstützung hat das Bayerische Landesamt für Steuern einen Informationsflyer erstellt, der über die Anzeigepflicht informiert.
Mit der rechtzeitigen Meldung von Änderungen tragen Sie dazu bei, dass die Grundsteuer innerhalb der Gemeinde fair und rechtssicher verteilt wird.
Informationsflyer zum download:
Informationsflyer Grundsteuer in Bayern