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20.02.2024

AUS DEM BAU- UND UMWELTAUSSCHUSS

Errichtung von 24 Ausweich-Parkplätzen 
Als Erstes kam der Bauantrag zur Errichtung von 24 Ausweich-Parkplätzen an der RoMed-Klinik in der Harrasser Straße zur Sprache, die während des dritten Bauabschnitts zur Erneuerung des Funktionsbaus nötig werden, wie Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (Überparteiliche Wählergemeinschaft, ÜWG) mitteilte. Dies solle bis 2030 befristet sein. Das Gremium erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig.

Zulässige Erweiterung
Danach ging es um den Umbau und die energetische Sanierung eines Wohnhauses sowie einem Anbau im Untergeschoss in der Harrasser Straße. Wie Thomas Lindner von der Bauverwaltung informierte, solle dabei der Baukörper zwischen dem Bestandsgebäude und der Garage abgebrochen und von einem Neubau ersetzt werden. Zudem solle im Untergeschoss ein Anbau unter der Terrasse entstehen, der aufgrund des ungünstigen Baugrunds der Unterfangung diene. Das Vorhaben liege im Außenbereich sowie im Bereich der Chiemsee-Schutzverordnung. Es handele sich dabei aber um eine zulässige Erweiterung, so Lindner. Das Gremium erachtete den Fall ebenso und erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einhellig.

Tektur eingereicht
Dem schloss sich eine Tektur (Änderung eines bereits genehmigten Bauantrags, Anm. d. Red.) der Baugenehmigung zur Errichtung eines Archiv- und Lagergebäudes statt einer Garage in der Rimstinger Straße an. Wie das Gemeindeoberhaupt ausführte, habe der Bauherr im Mai vergangenen Jahres diesen Antrag gestellt, den das Gremium abschlägig beraten hatte. Grund war, dass das Archiv- und Lagergebäude die erforderlichen Abstände zu den Wohnhäusern nicht eingehalten habe. Damit habe man die Grundfläche des Neubaus zu denen des Wohngebäudes addieren müssen. Damit habe sich der Bau nicht mehr in die nähere Umgebung eingefügt.

LRA urteilt anders
Einer weiteren Tektur hinsichtlich der Dachneigung des Nebengebäudes habe der Markt Prien auf dem Verwaltungsweg ebenfalls das gemeindliche Einvernehmen verweigert, da sich hinsichtlich der zuvor beanstandeten Baumaße nichts verändert habe. Nun habe das Landratsamt Rosenheim (LRA RO) mitgeteilt, dass es die Lage anders beurteile und das Lagergebäude hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung als selbständigen Baukörper betrachte, für die es in der näheren Umgebung Bezugsfälle gebe. Das Gremium erteilte nun sein gemeindliches Einvernehmen mit 7:2 Stimmen. Dagegen waren Michael Anner und Gunther Kraus (beide CSU).

Verlängerungen der Baugenehmigungen
Es folgte der Antrag auf Verlängerung einer Baugenehmigung zur Erhöhung eines Dachgeschosses mit Nutzung als Abstellraum sowie die Tektur zur Verringerung der Wand- und Firsthöhe, dem zusätzlichen Einbau eines Aufzugs sowie dem Anbau eines Balkons in der Alten Rathausstraße. Die Genehmigung laufe im Mai dieses Jahres aus, so Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG). Das Gremium erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig. Es stimmte ebenso bei den folgenden Anträgen auf Verlängerung einer Baugenehmigung: zum einen zur Erweiterung eines Wohngebäudes in der Ernsdorfer Straße sowie zum anderen für den Anbau eines Balkons mit Treppenabgang in der Elpertinger Straße.

Isolierte Abweichung
Danach ging es um den Antrag auf isolierte Abweichung für die Errichtung eines Carports in der Felix-Dahn-Straße. Wie Thomas Lindner ausführte, sei dieser Carport in einer geplanten Größe von knapp 22 Quadratmetern zwar verfahrensfrei, das Vorhaben liege aber im Bereich der Stellplatzsatzung, deren Bestimmungen es nicht einhalte. So sei vorgesehen, dass von der Garage zur öffentlichen Verkehrsfläche ein Abstand von mindestens fünf Metern einzuhalten sei.

Der beantragte Carport weise aber nur einen von drei Metern auf. Der Bauherr weise darauf hin, dass eine seitliche Öffnung im Bereich des Fünf-Meter-Streifens vorgesehen sei. Das Gremium sprach sich für die Befreiung von den Bestimmungen der Stellplatzsatzung aus und erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig.

Bereich der Sanierungssatzung
Anschließend kam der Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung zur Errichtung einer Treppe in der Seestraße zur Sprache. Für das Vorhaben sei keine Baugenehmigung nötig. Es liege aber im Gebiet der Sanierungssatzung, so dass eine diesbezügliche Genehmigung erforderlich sei. Das Gremium stimmte dem Antrag einhellig zu.