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14.02.2023

AUS DEM BAUAUSSCHUSS

Bauantrag zur Brandschutz-Ertüchtigung, der Umnutzung eines Lagerraums
Als Erstes kam der Bauantrag zur Brandschutz-Ertüchtigung, der Umnutzung eines Lagerraums in einen Lackierraum sowie dem Neubau eines Carports und eines Lagers in der Priener Straße zur Sprache. Wie Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (Überparteiliche Wählergemeinschaft, ÜWG) erklärte, habe der Fall eine lange Vorgeschichte. Schon 2019 habe der Bauherr einen Bauantrag gestellt, dem das Gremium zugestimmt, das Landratsamt Rosenheim aber die Genehmigung verweigert habe.

Änderung des Bebauungsplans
Um der Schreinerei dennoch ihre Baupläne zu ermöglichen, habe das Gremium einhellig beschlossen, den dort gültigen Bebauungsplan »Siggenham West« gemäß den Vorstellungen des Bauherrn zu ändern. So wurde u. a. für alle Gebäude ein Sattel- oder Pultdach festgesetzt. Nun halte der Bauantrag diese Vorgaben nicht ein – obwohl er in Abstimmung mit dem Bauherrn aufgesetzt worden sei. Dieser bzw. sein Zeichner habe jetzt für die Nebengebäude andere Dachformen und -neigungen als die vorgesehenen geplant. Man könne jetzt entweder dem Bauherrn eine Befreiung aussprechen oder eine weitere Änderung des Bebauungsplans veranlassen. Mit Letzterem würden sich die Bauten erneut verzögern, so das Gemeindeoberhaupt.

Unverständnis im Gremium
Gerhard Fischer (ÜWG) erklärte, das Gremium habe die Schreinerei damals unterstützen wollen. Michael Anner (CSU) sagte, er finde es schwierig, einen neuen Bebauungsplan, den man langwierig entwickelt habe, nun gleich als Erstes wieder zu ändern. Ein Bauherr müsse sich die Entwürfe schon genau ansehen, bevor er sie einreiche. Allerdings betreffe es nur die Dachformen der Nebengebäude. Gunther Kraus (CSU) bemerkte, dass man ihm mit den Änderungen seine Pläne habe ermöglichen wollen. Danach schlug Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG) als Beschluss die Befreiung von den Festsetzungen hinsichtlich der Dachform und -neigung vor, dem das Gremium einhellig sein gemeindliches Einvernehmen erteilte.

Zustimmung im Nachhinein
Danach ging es um die nachträgliche Genehmigung des Neubaus einer Garage mit Hausmüll-Lagerplatz in der Seestraße. Wie das Gemeindeoberhaupt erläuterte, sei der Bau vor dem Inkrafttreten der Gestaltungs- und Einfriedungssatzung erstellt worden, dessen Festsetzungen hinsichtlich der Dachneigung der Bau nicht einhalte. Michael Anner (CSU) ärgerte sich, dass man jetzt über etwas entscheide, was bereits stehe. Die Maßgabe sei aber: »Erst entscheiden, dann bauen.« Dennoch erteilte das Gremium dem Vorhaben im Nachhinein sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig.


Bürogebäude zulässig
Anschließend ging es um den Abriss eines Wohnhauses und den Neubau eines Bürogebäudes Am Mühlbach. Das Gebäude solle eine Grundfläche von 130 Quadratmetern und zwei Vollgeschosse aufweisen, so Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG). Es gelte der Bebauungsplan »Gewerbegebiet«, dessen Festsetzungen das Vorhaben einhalte. Das Gremium erteilte dem Vorhaben sein gemeindliches Einvernehmen einhellig.

Befreiung möglich
Es folgte der Bauantrag zur Aufstockung und Erweiterung eines Wohnhauses in der Kranzhornstraße. Wie das Gemeindeoberhaupt ausführte, sei das Vorhaben bereits im Gremium als Antrag auf Vorbescheid abschlägig beraten worden. Der Bauherr habe es überarbeitet und plane nun nicht mehr einen neuen zusätzlichen Baukörper, sondern lediglich eine Aufstockung mit Erweiterung des Bestandsgebäudes. Für die zwei Wohneinheiten seien 235 Quadratmeter Grundfläche, eine Wandhöhe von 7,20 Metern sowie eine Firsthöhe von 10 Metern geplant. Es handele sich um einen Innenbereich, so Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG). Im Anschluss diskutierte das Gremium, ob ein Bezugsfall in der näheren Umgebung herangezogen werden könne und kam zu dem Schluss, dass es einen gebe. Das Gremium erteilte daher sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig.

Baugrenze überschritten
Danach kam der Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch einer Garage und der Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Ganghoferstraße zur Sprache. Der Neubau solle vor dem bestehenden Zweifamilienhaus erstellt werden. Das Vorhaben halte die Festsetzungen des Bebauungsplans nicht ein, so das Gemeindeoberhaupt. Die Baugrenze würde im Westen und Süden um 62 Quadratmeter überschritten. Dafür reize es an anderer Stelle das Baufenster nicht aus. Michael Anner (CSU) erklärte, das Bestandsgebäude liege im Norden bereits über dem Baufenster; aber er sei nicht für eine Änderung des Bebauungsplans, die zuvor angedacht worden war. Das Gremium erteilte dem Vorhaben sein gemeindliches Einvernehmen zur Befreiung von den Festsetzungen danach einstimmig.

Innen- vs. Außenbereich
Der nächste Antrag auf Vorbescheid betraf den Abbruch einer Garage, die Erweiterung eines Einfamilienhauses hin zu einem Zweifamilienhaus und den Neubau einer Garage in Vachendorf. Wie Alexander Zenk von der Bauverwaltung ausführte, füge sich das im Innenbereich liegende Vorhaben nach Maß und Art der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein. Allerdings stelle sich bei der Garage die Frage, ob diese noch im Innenbereich oder bereits im Außenbereich liege. Dies ändere sich, je nachdem wie man die Grenze ziehe. Nach Ansicht der Verwaltung, nach der die Grenze entlang der äußersten Hauptgebäude einer Siedlung liege, müsse man sie dem Außenbereich zuordnen. Alternativ könne man  aber auch die Gartengrenzen dazu heranziehen. Sollte das Gremium zu Letzterem neigen, schaffe man einen neuen Bezugsfall für Nebengebäude im Außenbereich, so Zenk. Das Gremium entschied sich für die zweite Alternative und erteilte sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig.

Bezugsfall vorhanden
Danach ging es um den Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit neun Einheiten und Tiefgarage in der Hochgernstraße. Die Grundfläche solle 275 Quadratmeter, die Wandhöhe 8,50 Meter und die Firsthöhe 9,70 Meter betragen. Es seien zudem 14 Stellplätze geplant. Das Vorhaben liege im Innenbereich, gegenüber stehe ein Bezugsfall, der gleiche Ausmaße besitze. Das Gremium erteilte auch diesem Vorhaben sein gemeindliches Einvernehmen einhellig.

Privilegierung vorausgesetzt
Dem schloss sich der Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer Hackschnitzel-Lagerhalle mit Heizzentrale im Dahlienweg an. Das Vorhaben liege im Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet. Beides solle einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen. Sofern dies stimme, sei es genehmigungsfähig, so das Gemeindeoberhaupt. Dies müsse aber das Landratsamt Rosenheim (LRA RO) prüfen. Das Gremium schloss sich dem an und erteilte dem sein gemeindliches Einvernehmen unter der Prämisse der Privilegierung einstimmig.

Neuer Bauantrag größer
Der nächste Antrag auf Vorbescheid betraf die Erweiterung eines Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus im Ahornweg. Wie Alexander Zenk ausführte, solle zum einen ein erdgeschossiger Anbau geschaffen werden sowie eine Aufstockung des Bestandsgebäudes stattfinden. Es liege im Bereich des Bebauungsplans »Atzinger Straße«, der für jedes Grundstück eine eigene Grundfläche von 110 bis 190 Quadratmetern festsetze. Bei betreffendem Grundstück seien 110 Quadratmeter vorgesehen. Der Bauherr habe bereits im Vorjahr einen ähnlichen Bauantrag gestellt, dem das Einvernehmen erteilt und einige Befreiungen ausgesprochen worden seien. Dieser sei dann zurückgezogen worden. Nun plane der Bauherr eine Grundfläche von 130 Quadratmetern, eine Wandhöhe von 7,20 Metern, eine Firsthöhe von 9,20 Metern und eine Höhe vom Kniestock mit 1,05 Metern – wozu man weitere Befreiungen aussprechen müsste.

Dachterrasse als Bezugsfall
Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG) ergänzte, dass die geplante Dachterrasse einen Bezugsfall schaffen würde.
Gerhard Fischer (ÜWG) erklärte, es sei das niedrigste Haus dort. Er verstehe, dass der Bauherr aufstocken wolle. Nun seien es aber sehr viele Überschreitungen der Festsetzungen; beim vorherigen Bauantrag habe er »weniger Bauchschmerzen« gehabt. Sonja Werner (Die Grünen) erklärte, sie verstehe nicht, was man gegen eine Dachterrasse habe. Auch Marion Hengstebeck (Bürger für Prien, BfP) sagte, an einer Dachterrasse solle es nicht scheiden, auch wenn der Idee andere folgen würden. Auch mit den anderen Überschreitungen könne sie leben.

Einzelne Beschlüsse
Zur Beschlussfindung wurden anschließend alle gestellten Fragen einzeln abgestimmt. Einstimmig für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gestimmt wurde bei den neuen Wand- und Firsthöhen, bei der neuen Grundfläche sowie bei der Überschreitung der Baugrenze durch eine Außentreppe. Die geplante Dachterrasse wurde mit 5:4 Stimmen abgelehnt. Dagegen waren Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG), Michael Anner, Hans Wallner und Gunther Kraus (alle CSU) und Martin Aufenanger (Freie Priener, FP); dafür waren Gerhard Fischer (ÜWG), Marion Hengstebeck (BfP), Sonja Werner und Leonhard Hinterholzer (beide die Grünen).

Photovoltaik am Marktplatz
Als Letztes kam der Antrag auf eine sanierungsrechtliche Genehmigung zur Errichtung einer Photovoltaik-Anlage mit 60 Modulen am Marktplatz auf dem Dach des Gebäudes des Kurcafés Heider zur Sprache, dem das Gremium sein gemeindliches Einvernehmen einstimmig erteilte, sofern diese die gleiche Neigung wie das Dach aufweisen und nicht aufgeständert würden