Europawahl am 09. Juni 2024
Wichtige Infos für Unionsbürger und Deutsche Bürger im Ausland
Am Sonntag, den 09. Juni 2024, findet die Europawahl statt. Briefwahl wird ab Anfang Mai 2024 möglich sein. An dieser Stelle werden wir hierzu zu gegebener Zeit näher informieren.
Wichtig für Unionsbürger
Im Gegensatz zur Kommunalwahl sind bei der Europawahl nicht alle in Prien wohnhaften Unionsbürger automatisch wahlberechtigt. Unionsbürger können nur wählen, wenn sie ins Wählerverzeichnis aufgenommen sind. Hierzu ist erforderlich, dass ein Antrag bis spätestens 19. Mai 2024 beim Markt Prien eingehen muss. Nur die Unionsbürger, die bei den letzten Europawahlen bereits die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragten, werden wieder automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Wer als Unionsbürger nicht mehr im Wählerverzeichnis des Markt Prien geführt werden will, kann dies auch beantragen.
- Antrag für Unionsbürger auf Eintragung im Wählerverzeichnis
- Antrag für Streichung im Wählerverzeichnis
Deutsche im Ausland
Für Deutsche ohne Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist die Gemeinde/ Stadt für die Aufnahme ins Wählerverzeichnis zuständig, wo sie vor dem Fortzug gemeldet waren. War dies Prien a. Chiemsee muss der Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis spätestens am 19. Mai 2024 beim Markt Prien eingegangen sein.
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundeswahlleiterin unter: www.bundeswahlleiterin.de/Europawahlen
Oder in allen Amtssprachen der EU unter: